Am Mittwoch wurde das Budget 2023 erstmals vorgestellt. Darin abgebildet sind neben den weiteren Maßnahmen der öko-sozialen Steuerreform, die bis 2024 in Kraft treten werden, auch die Anti-Teuerungsmaßnahmen aufgrund der hohen Inflation.
Diese Maßnahmen haben ein Volumen von über 50 Milliarden Euro gegen Inflation, Teuerung und Energiekrise. Erstmals sind auch strukturelle Entlastungen, wie die mit Januar 2023 geltende Abschaffung der kalten Progression oder die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen, dargestellt.
Bis zu 1.230 Euro mehr Netto pro Steuerzahler
Durch die Senkung der zweiten und dritten Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer würden Steuerzahler von bis zu 1.230 Euro pro Jahr mehr Netto vom Brutto profitieren. Die zweite Stufe wurde bereits im Juli 2022 von 35 auf 30 Prozent gesenkt, die Senkung der dritten Stufe der Lohnsteuertabelle folgt im Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent.
Für das Kalenderjahr 2022 wurde daher der Mischwert von 32,5 und für 2023 wird der Wert von 41 Prozent zur Berechnung herangezogen. Alleine die Senkung der dritten Stufe soll ab Januar 2023 bis zu 580 Euro Entlastung bei durchschnittlichem Einkommen bringen.
Höhere Einkommen werden pro Kopf durch die Steuersenkungen deutlich mehr entlastet als geringe Einkommen. Alle Informationen zur ungleichen Verteilung der Entlastungen findet man hier auf Finanz.at.
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Neue Lohnsteuertabelle fix
Dazu kommt die Abschaffung der kalten Progression durch eine Anhebung der Grenzwerte der Lohn- und Einkommensteuer. Die neue Lohnsteuertabelle 2023 sieht wie folgt aus:
Einkommen 2022 | Einkommen 2023 | Steuersatz 2022 | Steuersatz 2023 |
---|---|---|---|
bis 11.000 Euro | bis 11.693 Euro | 0 % | 0 % |
bis 18.000 Euro | bis 19.134 Euro | 20 % | 20 % |
bis 31.000 Euro | bis 32.075 Euro | 32,5 % | 30 % |
bis 60.000 Euro | bis 62.080 Euro | 42 % | 41 % |
bis 90.000 Euro | bis 93.120 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Zur Anpassung der Grenzwerte wird die Vorjahres Inflation herangezogen (Juli 2021 bis Juni 2022). Diese beträgt 5,24 Prozent. Die untersten beiden Stufen werden um je 6,3 Prozent erhöht, die weiteren Grenzwerte um je 3,47 Prozent.
Senkung der Unternehmensteuern
Neben der Lohnsteuer und Einkommensteuer wird im Zuge der öko-sozialen Steuerreform auch die Körperschaftsteuer (KÖSt.) gesenkt. Diese beträgt nun 25 Prozent und wird stufenweise ab 2023 zunächst auf 24 Prozent reduziert. Ab 2024 soll sie letztlich auf den Zielwert von 23 Prozent gesenkt werden.
Mit dieser Maßnahmen sollen auch Unternehmen steuerlich spürbar entlastet werden. Insgesamt profitieren rund 80.000 österreichische Firmen durch die Senkung der Körperschaftsteuer von bis zu 900 Millionen Euro jährlich.
Keine neuen Steuern geplant
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) kommentierte die Kritik zur Gegenfinanzierung des Budgets damit, dass man aktuell keine neuen Steuern plane. Ob es weitere Einmalzahlungen, wie den Teuerungsbonus oder zusätzliche Sozialleistungen (Familienbeihilfe, etc.), geben wird, ist unklar. Derzeit seien neben den bereits beschlossenen Direktzahlungen - etwa zur Erhöhung der Pensionen 2023 - keine Zahlungen geplant.
Alle Details zu den Maßnahmen und Zahlungen ab 2023 findet man hier auf Finanz.at.
Klimabonus 2023
Auch der Klimabonus, der 2022 auf 250 Euro zuzüglich einem 250-Euro-Teuerungsbonus erhöht wurde, wird im kommenden Jahr nach aktuellem Stand anhand der geplanten Staffelung von 100 bis 200 Euro je Wohnort ausgezahlt werden. Der Klimabonus dient dabei als Abfederung zur CO2-Bepreisung und wird aus den Erträgen dieser CO2-Steuer ausgeschüttet.
Mehr Informationen: Steuerreform