Die Maßnahmen der Steuerreform 2022 umfassen eine Lohnsteuersenkung, eine CO2-Bepreisung, die Erhöhung des Familienbonus und die Senkung der Körperschaftsteuer. Damit sollen Arbeitnehmer, Familien und auch Unternehmen steuerlich entlastet werden. Als Gegenfinanzierung dient etwa der CO2-Preis, wodurch Diesel und Benzin beispielsweise teurer werden sollen.
Lohnsteuersenkungen 2022
Bereits 2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie die Steuersenkung der erster Tarifstufe von bisher 25 auf 20 Prozent umgesetzt. Die weiteren Senkungen der Steuersätze von derzeit 35 auf 30 Prozent und von 42 auf 40 Prozent werden ab Januar 2022 folgen. Dabei werden also auch mittlere und höhere Einkommen deutlich mehr profitieren. Insgesamt soll die Steuersenkung für eine Entlastung von bis zu 1.230 Euro sorgen. Allerdings: die volle Entlastung werden nur Besserverdiener erhalten. Die volle Entlastung von 1.230 Euro wird nur Einkommen von rund mindestens 6.200 Euro brutto pro Monat zuteil.
Die Senkung der ersten Lohnsteuerstufe galt rückwirkend ab 01. Januar 2020 und brachte rund 350 Euro an Steuerersparnis. Zeitgleich wurde auch die Negativsteuer von derzeit maximal 300 Euro auf 400 Euro angehoben. Profitieren sollten davon vor allem kleinere Einkommen.
So wird die neue Lohnsteuertabelle in Österreich nach der Steuerreform aussehen:
Einkommen (von) | Einkommen (bis) | Steuersatz (aktuell) | Steuersatz (neu) |
---|---|---|---|
0 Euro | 11.000 Euro | 0 % | 0 % |
11.000 Euro | 18.000 Euro | 20 % | 20 % |
18.000 Euro | 31.000 Euro | 35 % | 30 % |
31.000 Euro | 60.000 Euro | 42 % | 40 % |
60.000 Euro | 90.000 Euro | 48 % | 48 % |
90.000 Euro | 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Alle Informationen zur Steuerreform 2022 findest du hier!
Familienbonus wird auf 2.000 Euro pro Kind erhöht
Bereits ab 01. Januar 2022 soll die maximale Höhe des Familienbonus pro Kind von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden. Diesen Vorschlag hatten ÖVP und Grüne bereits 2020 vorgebracht. Nun soll die Umsetzung tatsächlich konkret werden. Bisher konnte pro Kind eine maximale Steuerentlastung von 1.500 Euro im Rahmen des Familienbonus Plus rückwirkend beantragt werden.
Ab 01. Januar 2022 soll der neue Maximalbetrag von 2.000 Euro beantragt werden können. Einen Familienbonus-Rechner findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Insgesamt soll die Steuerreform mit 15 Milliarden Euro bis 2025 dotiert sein. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer in Österreich eine steuerliche Entlastung spüren sollten. Bundeskanzler Kurz betonte zudem, dass auch Familien im Fokus der Steuerreform stünden, weshalb der Familienbonus angehoben werden wird.
CO2-Bepreisung ab 2022
Ab 2022 soll auch eine neue CO2-Bepreisung umgesetzt werden. Laut Ministerin Gewessler gilt es auch - neben der Wirtschafts- und Gesundheitskrise - die Klimakrise zu bekämpfen. Dabei sein eine Dekarbonisierung der Industrie und des öffentlichen Verkehrs erforderlich. Sie seien das "Herzstück auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040". Aufgrund der Coronakrise seien die Emissionen zwar zeitweise rückläufig gewesen, weitere Maßnahmen seien jedoch dringend notwendig.
Erst Anfang 2021 trat die Erhöhung der NoVA (Normverbrauchsabgabe) in Kraft. Ab Juli wird die NoVA neuerlich automatisch steigen. Das sei zwar ein wesentlicher Schritt zur Ökologisierung und für den Klimaschutz, stieß jedoch auch bei Unternehmen auf massive Kritik. Alle Informationen zur NoVA-Erhöhung findet man hier. Ein NoVA-Rechner ist auf Finanz.at ebenfalls verfügbar.
Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) auf 23 Prozent
Ebenfalls 2022 soll eine Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) kommen. Damit werden auch Unternehmen zukünftig steuerlich entlastet werden. Bereits im Juli hatte WKO-Präsident Harald Mahrer (ÖVP) darauf gepocht, die KöSt. von 25 auf 23 Prozent zu reduzieren. "Wenn ich die Lohn- und Einkommensteuer senke, muss ich auch die KöSt senken", so Mahrer.
Durch die Absenkung der Körperschaftsteuer würden Unternehmen um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlastet werden. Zeitgleich wird auch ein Modell diskutiert, dass es ermöglicht, fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich nutzen zu können. Das soll weitere 500 Millionen Euro Entlastung bringen.
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