Erleichterung - Diese Steuern sollen zukünftig entfallen

Wie bereits zu Jahresbeginn, kündigen Kanzler und Finanzminister am Freitag erneut eine Abschaffung der Grunderwerbsteuer an. Konkret soll diese beim Kauf des ersten Eigenheims entfallen. Auch die Wohnbauförderung und der Mietkauf sollen neu gestaltet werden. So möchte man die Anschaffung von Eigentum erleichtern. Weitere Steuersenkungen könnten folgen.

11.03.2023, 09:30 Uhr von
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Wie bereits von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) im Januar angekündigt, betonte auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) am Freitag erneut, dass die Schaffung von Eigentum durch steuerliche Erleichterungen vereinfacht werden soll. Die Abschaffung der Grunderwerbsteuer und eine Gebührenbefreiung für die Eintragung ins Grundbuch sollen den Kauf einer Immobilie wieder erleichtern.

Die strengeren Kreditvergabe-Richtlinien, die seit August 2022 gelten, wurden zwar nach wenigen Wochen bereits evaluiert, sollen aber nicht gelockert werden. Lediglich die Richtlinien für Zwischenfinanzierungen werden am April gelockert werden.

Grunderwerbsteuer für erstes Eigenheim abschaffen

Für den Kauf des ersten Eigenheims soll die Grunderwerbsteuer von derzeit 3,5 Prozent abgeschafft oder wenigstens reduziert werden. Das fordert Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ebenso, wie Kanzler Nehammer am Freitag in seiner "Rede zur Zukunft der Nation". Mit dieser Maßnahme soll der Kauf einer Immobilie speziell für jüngere Menschen wieder leistbarer werden.

Die Nebenkosten werden in der Regel nicht von Banken finanziert und belaufen sich durchschnittlich auf bis zu 10 Prozent des Kaufpreises. Trotz leicht sinkender Immobilienpreise, sind die Kosten für ein Haus oder eine Wohnung in Österreich weiterhin kaum bezahlbar, wodurch auch die Kaufnebenkosten entsprechend hoch ausfallen.

Gebühren zur Grundbucheintragung

Auch die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch beim Kauf einer Immobilie sollen entfallen. Diese beträgt aktuell 1,1 Prozet des Kaufpreises. Junge Menschen sollen, so die Vorstellung Brunners, auch von dieser Gebühr beim Kauf ihres ersten Eigentums befreit werden. Dadurch soll es finanziell erleichtert werden, sich Immobilien zu kaufen.

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Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro belaufen sich die Kosten für die Grunderwerbsteuer auf 17.500 Euro und für die Eintragung in das Grundbuch 5.500 Euro - in Summe also 23.000 Euro an Kaufnebenkosten, die zusätzlich zu entrichten sind.

"Land der Eigentümerinnen und Eigentümer"

Laut Kanzler Nehammer solle Österreich wieder "ein Land der Eigentümerinnen und Eigentümer" werden. "Es ist auch notwendig, dass der Staat wieder einen Schritt zurück geht", wenn etwa das erste Eigenheim geschaffen wird. Man müsse auch die Wohnbauförderung und den Mietkauf neu gestalten und attraktivieren.

Kapitalertragssteuer für Wertpapiere könnte ebenfalls entfallen

Ebenfalls lange angekündigt, aber noch nicht umgesetzt ist die Senkung bzw. Abschaffung der Kapitalertragssteuer (KESt.). Wie Brunner bereits Anfang des Jahres betonte, soll "über die Behaltefrist, über Höchstgrenzen oder die Bevorzugung grüner Investments" gesprochen werden.

Erst mit der Steuerreform 2015/16 wurde die Höhe der KESt. seit 01. Januar 2016 von zuvor 25 auf 27,5 Prozent erhöht. Mit einer Reduktion oder Befreiung der KESt. für eine breite Mehrheit der Kapitalerträge aus Wertpapieren soll die Wirtschaft angekurbelt und das Eigenkapital der ÖsterreicherInnen angehoben werden. Auch die WKÖ befürwortet diesen Schritt. Er würde "zu einem positiven Impuls am Kapitalmarkt führen", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Wann diese Steuersenkungen oder -Abschaffungen letztlich umgesetzt und in Kraft treten werden, ist noch unklar. Zuvor müssen sich die beiden Koalitionspartner über die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen einig werden.

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Mehr Informationen: Grunderwerbsteuer

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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