Im heurigen Jahr dürften SteuerzahlerInnen bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) durchschnittlich deutlich über 1.000 Euro an Rückerstattung vom Finanzamt erhalten. Je nach Absetzbarkeiten, Werbungskosten und auch der Anzahl der Kinder kann der Betrag nochmals stark erhöht werden.
Wer den Steuerausgleich jetzt selbst einreicht und nicht auf die antragslose Veranlagung wartet, holt sich im Schnitt eine über 500 Euro höhere Gutschrift.
Der Steuerausgleich kann entweder direkt selbst über FinanzOnline, mit dem Formular L1 und Beilagen vor Ort beim Finanzamt oder mit der einer Steuer-App eingereicht werden.
Auch Pendlerinnen und Pendler holen sich heuer mehr Geld beim Lohnsteuerausgleich zurück. Sie profitieren von der erhöhten Pendlerpauschale und dem höheren Pendlereuro für das erste Halbjahr 2023. Die Höhe kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at errechnet werden.
Familien bekommen höchste Rückzahlungen
Familien profitieren vom Steuerausgleich für das Jahr 2023 besonders stark. Sie können zwischen 550 und 2.000 Euro pro Kind geltend machen. Das ist durch den Kindermehrbetrag bzw. den Familienbonus möglich. Auch der Mehrkindzuschlag steigt bei der Veranlagung 2023 ebenso an, wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und viele andere Steuerabsetzbeträge. Sie wurden um 5,8 Prozent erhöht.
Generell steigen also die Rückzahlungen nicht nur für PendlerInnen oder Familien mit Kindern, sondern auch für alle, die steuerliche Absetzbeträge geltend machen.
Übersicht der Neuerung beim Steuerausgleich
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
Der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro gilt hingegen nur für die Veranlagung 2022 und kann daher für das vergangene Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden. Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Wer die Arbeitnehmerveranlagung aus Angst vor Fehlern oder Unkenntnis weder via FinanzOnline, einer Steuer-App oder anderen Möglichkeiten selbst einreichen möchte, kann die Steuerlöscher-Aktion der AK nutzen und sich bei der Durchführung unterstützen lassen.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich