Nur noch bis 30. Juni 2024 haben jene ArbeitnehmerInnen mit Pflichtveranlagung Zeit, ihren Steuerausgleich für 2023 beim Finanzamt elektronsich einzureichen. Ab Juli wird für ArbeitnehmerInnen mit freiwilliger Veranlagung - also jene, die nicht dazu verpflichtet sind - der automatische Lohnsteuerausgleich durchgeführt, sofern kein selbst eingebrachter Antrag vorliegt. Dabei verzichtet man im Durchschnitt jedoch auf fast 500 Euro an Steuergutschrift!
Wie man sich jetzt noch hunderte Euro vom Finanzamt zurückholen kann, findet man hier auf Finanz.at. Mit der neuen Steuer-App gibt es zudem auch heuer wieder eine bequeme Methode, den Steuerausgleich binnen weniger Minuten direkt vom Smartphone aus einzureichen.
Die durchschnittlichen Rückerstattungen an zu viel bezahlter Lohnsteuer steigt auch heuer wieder deutlich an. Grund dafür sind unter anderem die erhöhten Absetzbeträge und steigenden Gehälter aufgrund der Teuerung. Damit verzichten alljene, die ihren Steuerausgleich nicht selbst durchführen, auf immer höhere Gutschriften.
Geringere Auszahlung bei automatischem Steuerausgleich
Ab Juli wird für Millionen von Menschen in Österreich die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wirksam. Konkret betrifft das jene Bürgerinnen und Bürger, die bis 30. Juni keinen Lohnsteuerausgleich selbst beim Finanzamt eingereicht haben. Immerhin waren das im vergangenen Jahr noch fast 1,7 Millionen Menschen.
Für diese Personen wird ab 01. Juli ein automatischer Steuerausgleich erstellt. Dabei werden jedoch keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Die durchschnittliche Rückerstattung liegt also heuer bei etwa 400 Euro pro Kopf (277 Euro im Vorjahr). Finanz.at hat bereits im Vorjahr zuerst über diese Unterschiede berichtet und die Rückzahlungen berechnet.
Jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, können sich jedoch über eine durchschnittliche Rückerstattung von mehr als 900 Euro freuen. Sie erhalten also fast 500 Euro mehr als jene mit automatischer Veranlagung. Finanz.at hat bereits mehrfach exklusiv darüber berichtet.
Im Vorjahr lag die Differenz noch bei 437 Euro (durchschnittliche Rückerstattung von 748 Euro). Pro Kopf gab es bei der antragslosen Veranlagung nur 277 Euro im Durchschnitt. Die Werte für den Steuerausgleich 2023 wurden von Finanz.at evaluiert und errechnet.
Automatischen Steuerausgleich "überschreiben"
Wurde ein automatischer Steuerausgleich ab 01. Juli durchgeführt, so kann dieser jedoch einfach "überschrieben" bzw. durch einen eigens eingebrachten Antrag ersetzt werden. Das hat den Vorteil, dass auch nachträglich noch steuersenkende Beträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) geltend gemacht werden können. Die Rückerstattung steigt dadurch in der Regel an.
Für das Kalenderjahr 2023 gibt es ohnehin bereits erhöhte Absetzbeträge aufgrund der inflationsbedingten Valorisierung, wie etwa abermals den Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Kind. Damit steigt auch die durchschnittliche Steuerrückerstattung für dieses Jahr deutlich an.
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
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