Ab kommendem Jahr gibt es in Österreich wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen, die Auswirkungen auf die steuerliche Situation vieler Menschen im Land haben werden. Eine Übersicht aller Steuersenkungen und -Entlastungen findet man hier auf Finanz.at.
Neue Lohnsteuertabelle
Durch die Abschaffung der kalten Progression steigen die Grenzwerte der Steuertarife bis zum Spitzensteuersatz an. Das bringt mehr Netto-Einkommen für alle SteuerzahlerInnen im Land. Die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 sieht wie folgt aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at kann man schon jetzt die voraussichtliche Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnen. Die neuen Steuertarife, Absetzbeträge und die Prognose der Aufwertungszahl sind bereits im Online-Rechner berücksichtigt. Optional kann auch eine Gehaltserhöhung ab 2025 im Rechner einkalkuliert werden.
Alleinerzieher-Zuschlag
Der bisher befristete Zuschuss von 60 Euro pro Monat und Kind für Alleinerzieher mit geringem Einkommen soll ab 2025 dauerhaft als steuerliche Entlastung ausgezahlt werden. Der neue Alleinerzieher-Zuschlag wird dabei automatisch berücksichtigt. Er beträgt ebenfalls 60 Euro pro Kind und soll bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 Euro brutto pro Jahr gelten. Dadurch sollen insgesamt 250.000 Kinder in Österreich profitieren.
Kilometergeld
Das Kilometergeld von derzeit 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer wird für PKW, Motorräder und Fahrräder auf 0,50 Euro erhöht. Für die ersten 50 Kilometer wird auch bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zukünftig ein Betrag von 0,50 Euro gelten.
Tages- und Nächtigungsgeld
Auch das Tages- und Nächtigungsgeld wird angehoben. Ab 2025 wird der Pauschalbetrag für Inlandsdienstreisen von derzeit 26,40 Euro auf 30,00 Euro erhöht. Das Nächtigungsgeld beträgt ab kommendem Jahr 17,00 statt bisher 15,00 Euro.
Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmergrenze steigt von derzeit 35.000 Euro Jahresumsatz auf 55.000 Euro an. Die Kleinunternehmerregelung gilt also ab 2025 bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 Euro.
Sachbezug für Dienstwohnungen
Auch der Sachbezug für Dienstwohnungen wird reformiert. Die sachbezugsfreie Wohnfläche steigt auf 35 m². Die Anrechnung der Gemeinschaftsflächen erfolgt zukünftig aliquot und nicht mehr für jeden einzelnen Bewohner separat.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Lohnsteuer
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