Erleichterung: Was man zukünftig von der Steuer absetzen kann

In Österreich können nur bestimmte Ausgaben steuerlich abgesetzt werden können. Darunter fallen etwa auch Spenden an Vereine oder sonstige Einrichtungen. Diese werden nun vereinfacht und ausgeweitet. Ein Antrag ist ab 2024 möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

05.07.2023, 10:18 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine

Zukünftig sollen auch Spenden an Sportvereine und Bildungseinrichtungen von der Steuer abgesetzt werden können. Das kündigt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch an. Weitere Vereinfachungen soll es etwa auch für Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen geben.

Antrag auf "Spendenbegünstigung" ab 2024 möglich

Sportvereine sollen demnach ab 2024 einen Antrag stellen können, um als "spendenbegünstigte Einrichtung" zu gelten. Damit gilt eine Spende an diese Vereine als steuerlich absetzbar. Bisher galt diese Möglichkeit nur für Sportvereine im Behindertensport. Schulen und öffentliche Kindergärten werden automatisch und ohne Antrag berücksichtigt. Das soll auch für den Bereich Kunst und Kultur gelten.

Insgesamt stehen aktuell 1.500 Vereine und Einrichtungen auf der Liste der "spendenbegünstigten Einrichtungen". Diese wird damit ab kommendem Jahr deutlich ausgeweitet. Es soll einerseits SteuerzahlerInnen entlasten und unter anderem den Vereinen und ihren meist ehrenamtlichen Funktionären helfen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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