Zukünftig sollen auch Spenden an Sportvereine und Bildungseinrichtungen von der Steuer abgesetzt werden können. Das kündigt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch an. Weitere Vereinfachungen soll es etwa auch für Spenden an Kunst- und Kultureinrichtungen geben.
Antrag auf "Spendenbegünstigung" ab 2024 möglich
Sportvereine sollen demnach ab 2024 einen Antrag stellen können, um als "spendenbegünstigte Einrichtung" zu gelten. Damit gilt eine Spende an diese Vereine als steuerlich absetzbar. Bisher galt diese Möglichkeit nur für Sportvereine im Behindertensport. Schulen und öffentliche Kindergärten werden automatisch und ohne Antrag berücksichtigt. Das soll auch für den Bereich Kunst und Kultur gelten.
Insgesamt stehen aktuell 1.500 Vereine und Einrichtungen auf der Liste der "spendenbegünstigten Einrichtungen". Diese wird damit ab kommendem Jahr deutlich ausgeweitet. Es soll einerseits SteuerzahlerInnen entlasten und unter anderem den Vereinen und ihren meist ehrenamtlichen Funktionären helfen.
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