Steuern - Ab jetzt: Neue Regelungen & Entlastung für 2025 in Kraft

Ab jetzt sind die neuen steuerlichen Regelungen und Entlastungen in Österreich in Kraft. Das bringt durch eine neue Lohnsteuertabelle auch höhere Netto-Einkommen. Zusätzlich werden auch die Absetzbeträge erhöht. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

01.01.2025, 13:30 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
Neues Netto-Gehalt ab 2025 berechnen!

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Die neuen steuerlichen Regelungen und Entlastungen sind nun in Kraft. Dadurch steigen die Netto-Einkommen u.a. durch eine Senkung der Lohnsteuertarife an. Auch für geringe Einkommen gibt es zusätzliche Entlastungen im Jahr 2025. Die Steuerfreigrenze steigt auf über 13.308 Euro ansteigen.

Die Kernentlastung bildet die teilweise Abschaffung der kalten Progression. Das erfolgt durch eine Anhebung der Grenzwerte der einzelnen Steuertarife.

Neue Lohnsteuertabelle für 2025

Die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 sieht wie folgt aus:

Einkommen (2025) Einkommen (2024) Steuersatz (2025) Steuersatz (2024)
bis 13.308 Euro bis 12.816 Euro 0 % 0 %
bis 21.617 Euro bis 20.818 Euro 20 % 20 %
bis 35.836 Euro bis 34.513 Euro 30 % 30 %
bis 69.166 Euro bis 66.612 Euro 40 % 40 %
bis 103.072 Euro bis 99.266 Euro 48 % 48 %
bis 1.000.000 Euro bis 1.000.000 Euro 50 % 50 %
ab 1.000.000 Euro ab 1.000.000 Euro 55 % 55 %
Grundlage: Erhöhung aller Tarifstufen bis zur höchsten Stufe um 3,84 %.

Durch die Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent (ab einer Million Euro) wird die kalte Progression abermals teilweise abgeschafft.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at kann man die neue Höhe des Netto-Gehalts berechnen. Optional kann auch die Gehaltserhöhung für 2025 im Rechner einkalkuliert werden.

Durch die neuen Steuergrenzwerte werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich demnach finanziell entlastet. Eine Ausnahme bilden Einkommen ab 6.300 Euro brutto pro Monat, sofern sie keine Gehaltserhöhung bekommen. Sie bekommen weniger Netto, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Grund dafür ist, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge bzw. deren Höchstbeitragsgrundlage um 6,3 Prozent ansteigen.

Absetzbeträge steigen ebenfalls an

Neben den Steuertarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.

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Eine Übersicht der Absetzbeträge ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.406 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.476 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Ab Juli 2025 wird zudem erstmals der neue Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag von 60 Euro monatlich wirksam. Alleinerziehern mit einem maximalen Jahreseinkommen von 25.725 Euro brutto erhalten den Zuschlag für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

Kilometergeld steigt auf 0,50 Euro

Ebenfalls erhöht wird das Kilometergeld von 0,42 auf 0,50 Euro pro Kilometer. Zudem werden die Obergrenze für den Ansatz des Kilometergelds für Fahrräder auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt, die untere Grenze für Fußgänger auf einen Kilometer halbiert.

Kleinunternehmergrenze steigt auf 55.000 Euro

Die sogenannte Kleinunternehmergrenze von derzeit 35.000 Euro wird auf 55.000 Euro pro Jahr erhöht. Zudem können Kleinunternehmer zukünftig immer von der vereinfachten Rechnungsausstellung Gebrauch machen. Das gilt bisher nur bei Rechnungsbeträgen bis maximal 400 Euro.

Mit dem neuen Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression 2025 kann man die Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnen.

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Mehr Informationen: Lohnsteuer

aktualisiert: 01.01.2025, 13:30 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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