Tipp: Mit der neuen Steuer-App holt man sich in wenigen Minuten Geld vom Finanzamt zurück. Durchschnittlich profitiert man von über 1.000 Euro als Steuerrückzahlung. Jetzt App herunterladen!
Die neuen steuerlichen Regelungen und Entlastungen sind nun in Kraft. Dadurch steigen die Netto-Einkommen u.a. durch eine Senkung der Lohnsteuertarife an. Auch für geringe Einkommen gibt es zusätzliche Entlastungen im Jahr 2025. Die Steuerfreigrenze steigt auf über 13.308 Euro ansteigen.
Die Kernentlastung bildet die teilweise Abschaffung der kalten Progression. Das erfolgt durch eine Anhebung der Grenzwerte der einzelnen Steuertarife.
Neue Lohnsteuertabelle für 2025
Die neue Lohnsteuertabelle ab 2025 sieht wie folgt aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Durch die Anhebung der Grenzwerte der Steuertarife mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent (ab einer Million Euro) wird die kalte Progression abermals teilweise abgeschafft.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at kann man die neue Höhe des Netto-Gehalts berechnen. Optional kann auch die Gehaltserhöhung für 2025 im Rechner einkalkuliert werden.
Durch die neuen Steuergrenzwerte werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Österreich demnach finanziell entlastet. Eine Ausnahme bilden Einkommen ab 6.300 Euro brutto pro Monat, sofern sie keine Gehaltserhöhung bekommen. Sie bekommen weniger Netto, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Grund dafür ist, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge bzw. deren Höchstbeitragsgrundlage um 6,3 Prozent ansteigen.
Absetzbeträge steigen ebenfalls an
Neben den Steuertarifstufen werden auch die Absetzbeträge erhöht. Dazu zählen etwa der Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag. Auch die Beträge der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) werden angehoben.
Eine Übersicht der Absetzbeträge ab 2025 findet man hier auf Finanz.at:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Ab Juli 2025 wird zudem erstmals der neue Zuschlag zum Kinderabsetzbetrag von 60 Euro monatlich wirksam. Alleinerziehern mit einem maximalen Jahreseinkommen von 25.725 Euro brutto erhalten den Zuschlag für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
Kilometergeld steigt auf 0,50 Euro
Ebenfalls erhöht wird das Kilometergeld von 0,42 auf 0,50 Euro pro Kilometer. Zudem werden die Obergrenze für den Ansatz des Kilometergelds für Fahrräder auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt, die untere Grenze für Fußgänger auf einen Kilometer halbiert.
Kleinunternehmergrenze steigt auf 55.000 Euro
Die sogenannte Kleinunternehmergrenze von derzeit 35.000 Euro wird auf 55.000 Euro pro Jahr erhöht. Zudem können Kleinunternehmer zukünftig immer von der vereinfachten Rechnungsausstellung Gebrauch machen. Das gilt bisher nur bei Rechnungsbeträgen bis maximal 400 Euro.
Mit dem neuen Entlastungsrechner zur Abschaffung der kalten Progression 2025 kann man die Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnen.
Mehr Informationen: Lohnsteuer
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.