Tausende Euro extra: Diese steuerfreien Zuschüsse gibt es 2024

Auch im heurigen Jahr gibt es wieder die Möglichkeit einer Auszahlung von Prämien bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Die Voraussetzungen haben sich jedoch geändert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at erklärt.

23.03.2024, 08:00 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Auch heuer gibt es wieder diverse Zuschüsse und Prämien, die steuer- und abgabenfrei aufs Konto ausgezahlt werden können. Sie betragen insgesamt bis zu 3.000 Euro und sollen eine finanzielle Erleichterung für Arbeitnehmer, Freiwillige und Co. darstellen.

Für die Auszahlung der Prämien und Boni gibt es jedoch heuer neue Regelungen und Voraussetzungen. Wer Anspruch darauf hat und diese Beträge bekommen kann, wird hier auf Finanz.at erklärt.

Teuerungsprämie

Die Teuerungsprämie wurde bereits 2022 als Entlastung für ArbeitnehmerInnen in Österreich eingeführt und ermöglicht es ArbeitgeberInnen einen Bonus von bis zu 3.000 Euro je Beschäftigtem auszuzahlen. Der Betrag gilt als steuer- und abgabenfrei.

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Seit dem Jahr 2024 gelten dabei jedoch neue Regelungen: Die Teuerungsprämie kann zwar weiterhin steuer- und abgabenfrei in Höhe von maximal 3.000 Euro ausgezahlt werden, jedoch nicht mehr freiwillig, sondern nur noch im Rahmen lohngestaltender Maßnahmen. Das bedeutet, dass die Auszahlung im Rahmen des Kollektivvertrags geregelt bzw. darin festgeschrieben sein muss.

Hintergrund ist, dass sie somit Teil der KV-Verhandlungen für das heurige Jahr und per Einmalzahlung als Ausgleich für geringere Lohnabschlüsse - also unter der Inflationsrate - dienen kann. Die Freiwilligkeit zur Auszahlung galt damit nur in den Jahren 2022 und 2023.

Freiwilligepauschale

Die neue Freiwilligenpauschale wurde für das heurige Jahr im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes neu eingeführt. Sie steht allen HelferInnen und Freiwilligen von gemeinnützigen Vereinen zu und beträgt bis zu 1.000 Euro beziehungsweise sogar bis zu 3.000 Euro bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Sozialdienst oder als AusbildnerIn.

Für den Bezug der Pauschale gibt es Tageshöchsätze, die eingehalten werden müssen. Sie liegen bei bis zu 30 Euro pro Tag oder eben 1.000 Euro pro Jahr für freiwillige HelferInnen eines Vereins. Bei Tätigkeiten im Sozialdienst oder als AusbildnerIn liegen sie bei 50 Euro täglich.

Weitere Zuschüsse im März

Weitere Zuschüsse und Einmalzahlungen, etwa den Schulbonus von 300 Euro oder den Heizkostenzuschuss in Kärnten, Oberösterreich und Niederösterreich, gibt es nur noch im März. Die Antragsfrist endet bereits in wenigen Tagen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Teuerungsprämie

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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