Bis 3.000 Euro steuerfrei: Prämie endet, Familienzuschuss wird erhöht

Noch bis Jahresende können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als finanzielle Entlastung steuerfreie Prämien auszahlen. Insgesamt sind noch bis zu 3.000 Euro möglich. Zudem werden andere Zuschüsse ab kommendem Jahr deutlich erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

30.10.2023, 11:19 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine
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In Österreich gibt es für ArbeitgeberInnen diverse Möglichkeiten, um steuer- und abgabenfreie Zahlungen, Zuschüsse oder Prämien an Mitarbeiter auszuzahlen. Einige davon laufen mit Jahresende aus, andere werden ab Januar deutlich erhöht. Diese Zahlungen sind zwar freiwillig, können ArbeitnehmerInnen jedoch finanziell spürbar entlasten.

Zuschuss zur Kinderbetreuung wird erhöht

ArbeitgeberInnen können in Österreich einen freiwilligen Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von 1.000 Euro pro Kind jährlich steuer- und abgabenfrei leisten. Diese Zahlung wird entweder direkt an die Betreuungseinrichtung geleistet oder in Form von Gutscheinen ausgezahlt. Die Höhe wird ab 2024 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht.

Steuerfreie Teuerungsprämie von 3.000 Euro läuft aus

Nur noch bis 31. Dezember 2023 können ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen eine steuerfreie und abgabenfreie Teuerungsprämie von 3.000 Euro auszahlen. Diese wurde bereits 2022 ermöglicht - in Summe also bis zu 6.000 Euro für beide Jahre. Die Auszahlung ist freiwillig und muss unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Sie soll es ArbeitgeberInnen ermöglichen, die Angestellten gegen die hohe Teuerung zusätzlich zu entlasten.

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Der Betrag von bis zu 2.000 Euro kann an alle ArbeitnehmerInnen - auch an geringfügig Beschäftigte und MitarbeiterInnen in Teilzeit - ausgezahlt werden. Die Auszahlung der zusätzlichen 1.000 Euro - insgesamt also 3.000 Euro - können erfolgen, sofern sie auf Grundlage einer "lohngestaltenden Vorschrift" erfolgt.

Weitere Details und Voraussetzungen für die Auszahlung der Teuerungsprämie, die nur noch heuer möglich ist, findet man hier auf Finanz.at.

Steuerfreie Geschenke bis 186 Euro

Geschenke von Unternehmen an MitarbeiterInnen sind bis zu einem Freibetrag von 186 Euro pro Jahr und MitarbeiterIn von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit, sofern es sich um Sachzuwendungen handelt. Geldgeschenke sind hingegen immer steuerpflichtig - unabängig ihrer Höhe.

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Mehr Informationen: Teuerungsprämie

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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