Koalitionsverhandlung: Diese neuen Steuern & -Erhöhungen sollen kommen

Die Verhandlungen über die erste Dreierkoalition in Österreich zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS sind auch im neuen Jahr weiter voll im Gange. Der größte Streitpunkt ist noch immer die Sanierung des Budgets. Welche Steuern nun erhöht oder neu eingeführt werden sollen, findet man hier auf Finanz.at.

03.01.2025, 19:15 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at / Euro
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Die Koalitionsverhandlungen laufen derzeit auf Hochtouren. Anfang des Jahres soll spätestens ein Regierungsprogramm präsentiert werden können. Der größte Streitpunkt ist dabei weitehrin das Budget. Das Defizit wird laut WirtschaftsexpertInnen immer größer - Sanierungen sind dringend notwendig. Neue Steuern und -Erhöhungen sollen derzeit zur Verhandlung am Tisch liegen.

Über weitere Maßnahmen, die zur Sanierung des Budgets vorgeschlagen bzw. verhandelt werden, hat Finanz.at bereits berichtet. Darin finden sich etwa die Abschaffung des Klimabonus, des Dieselprivilegs und weitere steuerliche Änderungen, die in Summe mehrere Milliarden Euro jährlich einsparen sollen.

Experten empfehlen "Sündensteuern"

Wie IHS-Chef Holger Bonin in der ORF-Zib2 empfiehlt, sollen etwa neue, sogenannte "Sündensteuern" eingeführt bzw. erhöht werden. Darunter fallen etwa die Tabak-, Zucker- und Alkoholsteuer. Finanz.at hat bereits über die mögliche Ausweitung der Tabaksteuer auf E-Zigaretten berichtet.

Diese Steuererhöhungen sollen derzeit Thema in den Koalitionsverhandlungen sein. Sie würden dem Staatshaushalt mehrere Hundert Millionen pro Jahr einbringen, um das Budget zu sanieren.

Banken-Abgabe, Immo-ESt., Grundsteuer und Übergewinnsteuer

Auch eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen und eine Banken-Abgabe sollen am Tisch liegen. Eine Einigung ist derzeit jedoch unwahrscheinlich. Wie oe24.at berichtet, soll auch die Immobilienertragsteuer gestaffelt werden. Derzeit entfallen 30 Prozent auf alle Immobiliengewinne - unabhängig ihrer Höhe.

Die Erhöhung bzw. Neuberechnung der Grundsteuer scheint hingegen eine Maßnahme, die bereits so gut wie fix sein dürfte. Sie wurde von allen Koalitionsverhandlern bereits für "sehr wahrscheinlich und gut" befunden.

Senkung von Unternehmenssteuern

Die ÖVP möchte die Körperschaftsteuer (KöSt.) für Unternehmen weiter senken. Zuletzt wurde sie bereits von 25 auf nunmehr 23 Prozent im heurigen Jahr reduziert. Der Wirtschaftsflügel der Volkspartei soll eine weitere Absenkung auf bis zu 19 Prozent fordern. Damit solle die Konjunktur angekurbelt und Investitionen gefördert werden.

Diese Senkung soll immerhin einen Investitionsanstieg von rund 2,0 Prozent bringen. Auch der Investitions Freibetrag soll erhöht werden. Zudem solle die KöSt. langfristig automatisch um 0,5 Prozent unter den EU-Durchschnitt fallen. Die SPÖ stellt ich klar gegen eine neuerliche Senkung der Unternehmenssteuern. Sie würden den Spieß am liebsten umdrehen und die KöSt. wieder auf das alte Niveau von 25 Prozent anheben.

Millionärssteuer für reichste Haushalte

Die SPÖ hingegen möchte statt einer weiteren KöSt.-Senkung die Einführung der Millionärssteuer. Es sei ein "Steuerbeitrag der reichsten 2-3% der Haushalte" notwendig, so Vertreter der SPÖ. Auch Privatstiftungen möchte man hiermit besteuern. Der Steuerbetrag soll bei 0,5 Prozent bei einem Nettovermögen von einer Million Euro liegen, bei 1,0 Prozent ab 10 Millionen Euro Vermögen und 2,0 Prozent ab 50 Millionen Euro.

Für das Eigenheim sei ein Freibetrag von 1,5 Millionen Euro geplant. Damit würde man garantieren, dass nur die reichsten Haushalte bzw. Eigenheimbesitzer zur Kasse gebeten werden, um einen Beitrag zu leisten. Dabei seien die Vermögenswerte zum Verkehrswert zu berechnen.

Zugleich sollen auch die Schenkungs- und Erbschaftsteuer wieder eingeführt werden. Geplant sei laut SPÖ ein "Lebensfreibetrag" von einer Million Euro pro Erbe bzw. Empfänger von Schenkungen. Danach solle die Steuer progressiv gestaffelt werden. So würde 25 Prozent Steuern bei Beträgen ab einer Million Euro anfallen, 30 Prozent ab fünf Millionen, 35 Prozent ab 10 Millionen und ganze 50 Prozent ab einer Summe von 50 Millionen Euro. Konkret würde das bedeuten, dass eine Erbschaft von zwei Millionen Euro mit 250.000 Euro besteuert werden würde.

"Abschaffung der kalten Progression" wieder abschaffen

Laut oe24.at werde derzeit ebenfalls die Rücknahme der Abschaffung der kalten Progression besprochen. Das gilt jedoch als höchst unwahrscheinlich, brächte jedoch rund 1,7 Milliarden Euro an jährlicher Einsparung.

Wahrscheinlicher ist, dass das dritte, variable Drittel, das derzeit frei vergeben wird, einbehalten werden könne. Damit blieben fast 600 Millionen Euro mehr im Budget - jedoch würden Millionen Menschen in Österreich eine zusätzliche steuerliche Entlastung verlieren und somit weniger Geld im Börserl haben.

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aktualisiert: 03.01.2025, 19:15 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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