ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen kennen das Problem: man reicht seinen Steuerausgleich ein und prüft täglich, ob dieser bereits durchgeführt und die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückbezahlt wurde. Dabei kam es in der Vergangenheit häufig zu monatelangen Wartezeiten. Auch heuer könnte es für die Veranlagung des Jahres 2022 in vielen Fällen wieder etwas länger dauern.
Sechs Monate als maximale Bearbeitungsdauer
Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, den Lohnsteuerausgleich zu bearbeiten und letztlich - im Falle einer Rückzahlung - das Geld an die Antragssteller zu überweisen. Dabei kann es durch Rückfragen oder Nachforderungen bzw. sogenannten Ergänzungsansuchen durch das Finanzamt in manchen Fällen auch zu längeren Bearbeitungsdauern kommen.
Bereits im vergangenen Jahr klagten viele Bürgerinnen und Bürger über die vergleichsweise lange Wartezeit beim Steuerausgleich. Laut Finanzministerium war damals auch die Abwicklung der Corona-Anträge und -Förderungen eine der Hauptursachen für die Verzögerungen. Heuer sollten die Arbeitnehmerveranlagungen wieder deutlich schneller abgewickelt werden, so die Auskunft des BMF.
Da für die Veranlagung des Jahres 2022 mit einer deutlich höheren Rückzahlung zu rechnen ist, dürften auch deutlich mehr ArbeitnehmerInnen den Steuerausgleich direkt zu Jahresbeginn erledigen als noch in den Jahren zuvor. Aufgrund der höheren Absetzbeträge (Familienbonus, Kindermehrbetrag, usw.), der Home-Office-Pauschale von bis zu 300 Euro oder des Teuerungsabsetzbetrags von bis zu 500 Euro profitieren ArbeitnehmerInnen heuer besonders vom Lohnsteuerausgleich.
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Probleme in Datenverarbeitung könnten Wartezeit verlängern
Aufgrund der Anfang März veröffentlichten Probleme in der Verarbeitung der Jahreslohnzettel, könnte es auch heuer in manchen Fällen wieder etwas länger dauern bis der Antrag bearbeitet und das Geld ausbezahlt wird. Betroffen sind bei dieser Panne vor allem Pensionistinnen und Pensionisten. Die Jahres Lohnzettel wurden seitens PVA bereits Mitte Februar an das Finanzamt übermittelt - aufgrund der großen Datenmenge verzögert sich jedoch die Verarbeitung.
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Das Aufliegen des Jahreslohnzettels gilt als Voraussetzung für die Durchführung des Lohnsteuerausgleichs. IT-Experten der PVA und des Finanzministeriums arbeiten an einer Lösung. Der Steuerausgleich soll für Betroffene nach Auskunft des BMF ab dieser Woche möglich sein. Als Ursache nennt man die Menge an Lohnzettel, die kurz vor Fristende am 28. Februar zeitgleich beim Finanzamt eingelangen.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich