Seit Juli führt das Finanzamt für alle Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer, die bislang keinen Steuerausgleich für 2023 selbst eingereicht haben, automatisch durch. Diese "antragslose Arbeitnehmerveranlagung" wurde 2017 eingeführt. Die Durchführung und Auszahlung erfolgen demnach völlig automatisch. Jedoch verlieren Betroffene oftmals hunderte Euro an Steuerrückerstattung.
Beim automatischen Steuerausgleich werden keine absetzbaren Kosten, wie Sonderausgaben, Werbungskosten und Co., geltend gemacht, sofern diese nicht aus den Daten des BMF herangezogen werden können. Die durchschnittliche Rückerstattung sinkt also auf rund 400 Euro pro Kopf. Im Vorjahr waren es sogar nur 277 Euro, wie Finanz.at zuerst und exklusiv berichtet hat.
Jene Personen, die ihren Antrag selbst eingereicht haben, können sich heuer über eine durchschnittliche Rückerstattung von über 900 Euro freuen. Sie erhalten also fast 500 Euro mehr als jene mit automatischer Arbeitnehmerveranlagung. Finanz.at hat exklusiv berichtet.
Laut Informationen des BMF haben im Vorjahr rund 1,7 Millionen Menschen in Österreich den automatischen Steuerausgleich in Anspruch genommen und somit keinen eigenen Antrag eingereicht. Worauf man bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung achten muss, findet man hier auf Finanz.at.
Der Steuerausgleich kann auch heuer wieder binnen weniger Minuten und bequem vom Smartphone aus mit der neuen Steuer-App durchgeführt werden.
Fast 500 Euro weniger Steuergutschrift
Im heurigen Jahr liegt die durchschnittliche Rückerstattung pro eigens eingebrachtem Steuerausgleich bei mehr als 900 Euro. Damit verlieren jene Personen, die die antragslose Veranlagung erhalten tendenziell hunderte Euro.
Wurde ein automatischer Steuerausgleich ab Juli durchgeführt, so kann dieser noch "überschrieben" bzw. durch einen eigens eingebrachten Antrag ersetzt werden. So können auch nachträglich noch steuersenkende Beträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) geltend gemacht werden. In der Regel steigt dadurch die Steuerrückerstattung an.
Diese Neuerungen gelten heuer beim Steuerausgleich
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
- Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuer ausgleich binnen weniger Minuten durchgeführt und die Rückerstattung vom Finanzamt beantragt werden.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich
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