Im vergangenen Jahr wurden laut Finanzministerium für die Veranlagung 2021 durchschnittlich 714 Euro pro selbst eingebrachtem Steuerausgleich ausbezahlt. Bei der automatischen Veranlagung (ab Juli) waren es hingegen nur 277 Euro. Diese Rückerstattungen sollten heuer nochmals ansteigen. Das ergibt ein Plus von 437 Euro pro Antrag, wenn man seinen Steuerausgleich bis Ende Juni manuell selbst einreicht.
Allein im Ferbuar sollen nach Angaben des Finanzministeriums bereits 960.931 Österreicherinnen und Österreicher ihren Steuerausgleich eingereicht haben. Viele davon warten zwar noch auf ihre Auszahlung - unter anderem aufgrund der Verzögerung bei der Verarbeitung der Jahreslohnzettel - dürfen sich wohl aber über einen noch höheren Betrag freuen als in den Jahren zuvor.
Erste SteuerzahlerInnen berichten bereits vom Erhalt ihrer Rückerstattung. Viele warten noch auf die Bearbeitung bzw. den Bescheid des Finanzamts und damit auch auf die Überweisung des zustehenden Betrags.
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Lange Wartezeiten und häufige Probleme
Zudem kann die Wartezeit auch aufgrund von Ergänzungsansuchen seitens des Finanzamts verlängert werden. Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit für eine Bearbeitung des eingereichten Antrags.
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Sofern man den Steuerausgleich bereits eingereicht hat und erst im Anschluss feststellt, dass man wichtige Angaben zu Werbungskosten oder sonstigen absetzbaren Beträgen vergessen oder falsch angeführt hat, kann das ebenfalls zu einer längeren Durchführungsdauer führen. Diese Fehler können in vielen Fällen jedoch problemlos gelöst werden. Denn: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann nachträglich korrigiert oder ergänzt werden.
Weitere Tipps und häufige Fehler beim Steuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich
Für die Veranlagung des Jahres 2022 gibt es diverse Neuerungen und höhere Absetzbeträge, die ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten sollen:
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
- Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
- Teuerungsabsetzbetrag : Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
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