Tipp: Die neue Steuer-App holt in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2024 gibt es heuer wieder diverse Änderungen. Durch die erhöhten Beträge und Absetzbarkeiten steigt auch die Höhe der Steuerrückerstattung an. Pro Person sollen im Durchschnitt über 1.000 Euro möglich sein.
Seit Jahresbeginn kann der Steuerausgleich eingereicht werden. Die Bearbeitung durch das Finanzamt beginnt, sobald der Jahreslohnzettel vorliegt. Alle Details zu den Neuerungen und Änderungen findet man hier auf Finanz.at.
Familienbonus
Der Familienbonus Plus beträgt auch für das Jahr 2024 pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren erstmals bis zu 700 Euro. Dieser Betrag wurde von zuvor 650 Euro angehoben.
Wichtig ist dabei, dass dieser auch bei unterjährigem Bezug bei der monatlichen Lohnverrechnung nochmals beim Steuerausgleich geltend gemacht und "aktiviert" wird.
Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag steigt von 550 Euro auf 700 Euro pro Kind. Anspruch darauf haben Personen, die aufgrund zu geringer oder keiner Lohnsteuer den Familienbonus Plus nicht anwenden können.
Pendlerpauschale & Pendlereuro
Nachdem für den Zeitraum von Januar bis Juni 2023 die aufgrund der Teuerung erhöhte Pendlerpauschale und Pendlereuro beansprucht werden konnten, sinkt der Betrag nun wieder auf das ursprüngliche Niveau. Die Steuergutschrift wird für viele Pendlerinnen und Pendler damit wieder reduziert. Mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at kann die Höhe der Pendlerpauschale berechnet werden.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent auf insgesamt 23,30 Euro pro Kind. Er steht Familien zu, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe beziehen und wird ab dem dritten Kind ausbezahlt. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wurde für das Jahr 2024 erhöht. Er beträgt mindestens 572 Euro pro Jahr für das erste Kind. Pro weiterem Kind steigt dieser Betrag an.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Weitere Absetzbeträge
Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
Tipp: Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!
Negativsteuer
Die Höhe der maximalen Negativsteuer (SV-Rückerstattung) steigt für ArbeitnehmerInnen ohne Pendlerpauschale auf bis zu 1.215 Euro, mit Pendlerpauschale sogar auf bis zu 1.331 Euro. Für PensionistInnen gibt es maximal 637 Euro. Anspruch darauf haben Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommen wenig oder keine Lohnsteuer bezahlen, jedenfalls aber Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Auch heuer kann der Steuerausgleich entweder in FinanzOnline oder Papierform mittels Formular L1 und Beilagen an das Finanzamt übermittelt werden - oder durch die Nutzung einer Steuer-App. Diese stellt anhand von gezielten Fragen eine Erklärung zusammen, die letztlich elektronisch und voll-automatisch an das Finanzamt übermittelt wird. Der bekannteste österreichische Anbieter dieser Steuerausgleich-Apps ist Taxefy.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich