Seit Ende Ferbuar ist die Frist zur Übermittlung der Jahreslohnzettel für das vergangene Kalenderjahr 2023 abgelaufen. Bis dahin waren Arbeitgeber, PVA und Co. verpflichtet, die Unterlagen der ArbeitnehmerInnen und PensionstInnen an das Finanzamt zu übermitteln. Somit sollte es seit 01. März für alle SteuerzahlerInnen möglich sein, den Steuerausgleich durchzuführen.
Liegt der Jahreslohnzettel noch nicht beim Finanzamt auf, findet man in diesem Artikel eine Information, was zu tun ist.
Beim Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2023 gibt es heuer diverse Änderungen, die erstmals geltend gemacht werden können. Durch die erhöhten Beträge und Absetzbarkeiten steigen dadurch auch durchschnittlich die Steuerrückerstattungen deutlich an. Über 1.000 Euro sind dabei möglich, wie Finanz.at bereits berichtet hat.
Familienbonus
Der Familienbonus Plus beträgt auch für das Jahr 2023 pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023. Wichtig ist dabei, dass dieser auch bei unterjährigem Bezug bei der monatlichen Lohnverrechnung nochmals beim Steuerausgleich geltend gemacht und "aktiviert" wird. Andernfalls kann es zu einer Nachforderung durch das Finanzamt kommen, wie Finanz.at berichtet hat.
Kindermehrbetrag
Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin. Anspruch darauf haben Personen, die aufgrund zu geringer Lohnsteuer den Familienbonus Plus nicht anwenden können.
Pendlerpauschale & Pendlereuro
Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein höherer Pendlereuro. Diese Maßnahme wurde bereits seit Mai 2022 umgesetzt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen die hohe Teuerung zu entlasten. Für das Jahr 2023 können daher für sechs Monate ebenfalls diese erhöhte Beträge geltend gemacht werden. Die Steuergutschrift steigt für PendlerInnen damit nochmals deutlich an. Mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at kann die erhöhte Pendlerpauschale vorab berechnet werden.
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent auf insgesamt 21,19 Euro pro Kind. Er steht Familien zu, die für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe beziehen und wird ab dem dritten Kind ausbezahlt. Dabei gelten bestimmte Einkommensgrenzen.
Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wurde für das Jahr 2023 um je 5,2 Prozent erhöht. Er beträgt demnach für das erste Kind 520 Euro jährlich. Pro weiterem Kind steigt dieser Betrag an.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
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2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Weitere Absetzbeträge
Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhaltsabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
Home-Office-Pauschale
Im Rahmen der Home-Office-Pauschale können beim Steuerausgleich bis zu 300 Euro für die Arbeitszeit im Home-Office abgesetzt werden. Dabei stehen pro Arbeitstag 3 Euro für maximal 100 Tage zu. Für diverse Büromöbel, etwa ergonomische Bürosesssel oder Arbeitstische, können weitere 300 Euro - insgesamt also bis zu 600 Euro - als Werbungskosten abgesetzt werden.
Auch heuer kann der Steuerausgleich entweder in FinanzOnline oder Papierform mittels Formular L1 und Beilagen an das Finanzamt übermittelt werden - oder durch die Nutzung einer Steuer-App. Diese stellt anhand von gezielten Fragen eine Erklärung zusammen, die letztlich elektronisch und voll-automatisch an das Finanzamt übermittelt wird. Der bekannteste österreichische Anbieter dieser Steuerausgleich-Apps ist Taxefy.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich