Frist für Lohnzettel endet: Steuerausgleich ab jetzt für alle möglich

Der Steuerausgleich ist ab jetzt für alle unselbstständigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler möglich. Die Frist für die Übermittlung der Jahreslohnzettel ist bereits abgelaufen. Wie viel man heuer als Gutschrift zurückbekommen kann und was zu tun ist, wenn der Lohnzettel fehlt, findet man hier auf Finanz.at.

28.02.2025, 07:00 Uhr von
Antrag
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Antrag
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Bis spätestens 28. Februar 2025 muss der Jahres Lohnzettel für das Vorjahr beim Finanzamt aufliegen. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die PVA oder das Arbeitsmarktservice. Diese Frist ist nun abgelaufen. So muss spätestens ab 01. März 2025 die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für alle möglich sein. Da dieser Tag heuer auf einen Samstag fällt, sollte das bereits am Freitag der Fall sein.

Welche Neuerungen heuer beim Steuerausgleich gelten und was man tun kann, wenn der Jahreslohnzettel fehlt, findet man hier auf Finanz.at.

Heuer profitieren viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der erhöhten Beträge und Absetzbarkeiten auch von deutlich höheren Rückerstattungen. Bei einer selbst-eingereichten Veranlagung für das Jahr 2024 soll es durchschnittlich eine Gutschrift von rund 1.000 Euro geben. Finanz.at hat berichtet.

Gründe für die höhere Steuergutschrift sind etwa der höhere Familienbonus oder die erhöhte Absetzbeträge. Der Familienbonus wird für viele Familien erhöht. Konkret betrifft das jene mit Kindern über 18 Jahren. Hier steigt der Betrag auf 700 Euro an. Viele SteuerzahlerInnen, etwa AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen, profitieren zudem erneut von der Valorisierung der Beträge im Vorjahr.

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Alle Neuerungen beim Steuerausgleich für 2024

Für die Veranlagung 2024 gibt es heuer einige Neuerungen und erhöhte Beträge:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren bis zu 700 Euro jährlich.
  • Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 700 Euro erhöht.
  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 23,30 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 572 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2024 und kann beim Lohnsteuer ausgleich geltend gemacht werden.

Was tun, wenn der Jahreslohnzettel fehlt?

Kommt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bzw. der im Falle einer Insolvenz bestellte, zuständige Masseverwalter der Übermittlungspflicht nicht nach, sollten diese zunächst daran erinnert werden. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, muss das Finanzamt darüber schriftlich informiert werden. Die Arbeiterkammer stellt in diesem Fall einen Musterbrief zur Verfügung.

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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

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aktualisiert: 28.02.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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