Frist abgelaufen: Steuerausgleich ab jetzt für alle möglich

Der Steuerausgleich muss ab jetzt für alle unselbstständigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler möglich sein. Die Frist für die Übermittlung der Jahreslohnzettel ist bereits abgelaufen. Wie viel man heuer als Gutschrift zurückbekommen kann und was man tun kann, wenn der Lohnzettel fehlt, findet man hier auf Finanz.at.

01.03.2024, 06:00 Uhr von
Rechner
Bildquelle: Finanz.at / Rechner
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Bis spätestens Ende Februar muss der Jahres Lohnzettel für das Vorjahr beim Finanzamt aufliegen. Die Übermittlung der Unterlagen erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die PVA oder das Arbeitsmarktservice. Diese Frist ist nun abgelaufen. Daher muss spätestens ab 01. März 2024 die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für alle möglich sein. Was man tun kann, wenn der Jahreslohnzettel fehlt, findet man am Ende dieses Artikels.

Heuer profitieren viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der erhöhten Beträge und Absetzbarkeiten von deutlich höheren Rückerstattungen. Bei einer selbst-eingereichten Veranlagung für das Jahr 2023 soll es durchschnittlich eine Gutschrift von über 1.000 Euro pro Person geben, wie Finanz.at bereits berichtet hat.

Gründe für die höhere Steuergutschrift sind etwa der Familienbonus oder die erhöhte Pendlerpauschale. Diese Personen profitieren heuer am meisten vom Steuerausgleich. Auch AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen profitieren erstmals von der Valorisierung der Beträge um 5,8 Prozent im Vorjahr.

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Alle Neuerungen beim Steuerausgleich für 2023

Für die Veranlagung 2023 gibt es heuer einige Neuerungen und erhöhte Beträge:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
  • Kindermehrbetrag : Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
  • Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
  • Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.

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Schnellere Durchführung

Im Vorjahr kam es aufgrund eines Datenstaus zu deutlichen Verzögerungen - besonders bei der Übermittlung durch die Pensionsversicherungsanstalt. Dadurch konnte die Veranlagung für hunderttausende SteuerzahlerInnen erst ab Ende März, teilweise auch Anfang April durchgeführt werden. Heuer sind derartige Probleme nicht bekannt, weshalb der Steuerausgleich im Vergleich zum Vorjahr demnach schneller erfolgen sollte.

Alle Details zu den Auszahlungen und Fristen beim Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

Was tun, wenn der Jahreslohnzettel fehlt?

Kommt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bzw. der im Falle einer Insolvenz bestellte, zuständige Masseverwalter der Übermittlungspflicht nicht nach, sollten diese zunächst daran erinnert werden. Wird der Lohnzettel weiterhin nicht eingereicht, muss das Finanzamt darüber schriftlich informiert werden. Die Arbeiterkammer stellt in diesem Fall einen Musterbrief zur Verfügung.

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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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