Rückerstattung: Hunderte Euro mit wenigen Klicks - doch Frist endet bald

Zum Jahresende laufen diverse Fristen aus, die man als SteuerzahlerIn unbedingt berücksichtigen sollte. Dazu zählt auch die Fünf-Jahres-Frist für den Steuerausgleich. Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen verschenken jedoch ihr Geld an den Staat. Wie man sich jetzt noch mit wenigen Klicks hunderte Euro an Steuerrückerstattung holen kann, findet man hier auf Finanz.at.

12.12.2023, 10:25 Uhr von
Lohnsteuerausgleich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Lohnsteuerausgleich

Ab kommendem Jahr können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen wieder von ihrer jährlichen Steuerrückzahlung profitieren. Mit dem Lohnsteuerausgleich holt man sich rückwirkend die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt retour.

Mit dem Jahresende 2023 laufen auch diverse steuerliche Fristen aus. Dazu zählt etwa jene für den Lohnsteuerausgleich. Der Steuerausgleich kann in wenigen Minuten via FinanzOnline oder dem Formular L1 und Anlagen beim Finanzamt persönlich eingereicht werden. Mit FinanzOnline kann auch vorab berechnet werden, ob es zu einer Steuerrückerstattung kommt oder nicht.

Frist für Steuerausgleich 2018 endet

Da die Frist maximal fünf Jahre beträgt, kann die Veranlagung für das Jahr 2018 nur noch bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Wer also noch keine Arbeitnehmerveranlagung bzw. keinen Lohnsteuerausgleich für 2018 eingebracht hat oder die antragslose Veranlagung durchgeführt wurde, kann sich jetzt noch Geld vom Finanzamt zurückholen.

Die antragslose - also automatische - Arbeitnehmerveranlagung (kurz "AANV") wird seit 2017 durchgeführt, wenn man ohne Pflichtveranlagung bis 01. Juli des Folgejahres keinen eigenen Antrag einreicht. Dabei berücksichtigt das Finanzamt nur die vorliegenden Unterlagen, weshalb nicht alle möglichen Abschreibungen geltend gemacht werden können.

Wer eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung für 2018 erhalten hat, kann diese also noch bis Jahresende 2023 mit einem eigenen Antrag überschreiben, um eine potenziell höhere Rückerstattung zu erhalten. Was man beim Steuerausgleich absetzen kann und wie man am besten vorgeht, findet man hier auf Finanz.at.

>> zum Lohnsteuerausgleich

Antragslose Veranlagung schenkt dem Staat Geld

Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen verzichten jedoch darauf und lassen so viel Geld beim Finanzamt liegen. Für die Veranlagung 2022 wurde zwar ein neuer Rekordwert von durchschnittlich 467 Euro pro SteuerzahlerIn antragslos überwiesen, die eigens einberachten Veranlagungen liegen nach Schätzungen jedoch fast doppelt so hoch.

Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen.

Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

Finanz.at folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.at auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

News in Steuern
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Buchhaltungssoftware
Kostenlos Rechnungen, Angebote und mehr erstellen mit der Software von Finanz.at!
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!
Mehr Schlagzeilen