Ab kommendem Jahr können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen wieder von ihrer jährlichen Steuerrückzahlung profitieren. Mit dem Lohnsteuerausgleich holt man sich rückwirkend die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt retour.
Mit dem Jahresende 2023 laufen auch diverse steuerliche Fristen aus. Dazu zählt etwa jene für den Lohnsteuerausgleich. Der Steuerausgleich kann in wenigen Minuten via FinanzOnline oder dem Formular L1 und Anlagen beim Finanzamt persönlich eingereicht werden. Mit FinanzOnline kann auch vorab berechnet werden, ob es zu einer Steuerrückerstattung kommt oder nicht.
Frist für Steuerausgleich 2018 endet
Da die Frist maximal fünf Jahre beträgt, kann die Veranlagung für das Jahr 2018 nur noch bis 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Wer also noch keine Arbeitnehmerveranlagung bzw. keinen Lohnsteuerausgleich für 2018 eingebracht hat oder die antragslose Veranlagung durchgeführt wurde, kann sich jetzt noch Geld vom Finanzamt zurückholen.
Die antragslose - also automatische - Arbeitnehmerveranlagung (kurz "AANV") wird seit 2017 durchgeführt, wenn man ohne Pflichtveranlagung bis 01. Juli des Folgejahres keinen eigenen Antrag einreicht. Dabei berücksichtigt das Finanzamt nur die vorliegenden Unterlagen, weshalb nicht alle möglichen Abschreibungen geltend gemacht werden können.
Antragslose Veranlagung schenkt dem Staat Geld
Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen verzichten jedoch darauf und lassen so viel Geld beim Finanzamt liegen. Für die Veranlagung 2022 wurde zwar ein neuer Rekordwert von durchschnittlich 467 Euro pro SteuerzahlerIn antragslos überwiesen, die eigens einberachten Veranlagungen liegen nach Schätzungen jedoch fast doppelt so hoch.
Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen.
Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich