Wie berichtet, wird es ab 2024 zu Erleichterungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden kommen. Zudem wird eine neue steuerfreie Pauschale eingeführt, die jährlich bis zu 3.000 Euro betragen kann.
In einer Pressekonferenz mit Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Donnerstag wurde das Gemeinnützigkeitsreformgesetz präsentiert. Darin enthalten ist unter anderem eine Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Neue Pauschale: 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei pro Jahr
Alle freiwilligen Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen in Österreich an ihre HelferInnen bzw. MitgliederInnen werden zukünftig steuerfrei. Die sogenannte Freiwilligenpauschale beträgt dabei bis zu 30 Euro pro Tag bzw. 1.000 Euro pro Jahr.
Freiwillige im Sozialdienst oder als AusbildnerInnen können von einer erhöhten Pauschale von 50 Euro täglich und 3.000 Euro jährlich maximal profitieren. Laut Angaben des BMF sollen von der Freiwilligenpauschale rund zwei Millionen Menschen in Österreich profitieren. Voraussetzung ist, dass diese Zahlungen auch freiwillig geleistet werden.
"Die Arbeit der Freiwilligen und Ehrenamtlichen ist ganz wichtig in unserem Land", erklärt Kogler. "Die Gemeinnützigen sind ein großer Gewinn für unsere Gesellschaft und auch ein Faktor für die Wirtschaft." Man brauche "Stärke durch Zusammenhalt und nicht Schwäche durch Spaltung".
Spenden absetzen: Alle Vereine sollen profitieren können
Zusätzlich wird die Spendenabsetzbarkeit auf gesamten gemeinnützigen Bereich ausgeweitet. Diese Maßnahme geht laut Aussendung des Finanzministeriums nun in Begutachtung.
Der Fokus liegt vor allem auf den Bereichen der Bildung, Kultur und Sport. Damit sollen von der Ausweitung etwa Sportvereine, Theatergruppen, Blasmusikkapellen oder auch Bildungsvereine profitieren. Wer bisher an eine solche Organisation spenden wollte, konnte dies in der Vergangenheit nicht von der Steuer absetzen. Ab 2024 sollen alle gemeinnützigen Organisationen und Vereine von einer neuen Spendenbegünstigung profitieren.
Diese Organisationen können ab Januar einen Spendenabzugsbescheid beantragen. Kleine Vereine werden zusätzlich entlastet, indem die bisherige dreijährige Frist für die Tätigkeit auf dem begünstigten Gebiet auf ein Jahr verkürzt wird. Das Verfahren wird entsprechend vereinfacht und beschleunigt. Auch die Wirtschaftsprüfung soll einfacher gestaltet, der Bürokratieaufwand abgebaut werden.
Steuerliche Entlastung von 100 Mio. Euro
Allein im Vorjahr 2022 hat das heimische Spendenaufkommen insgesamt 1,1 Milliarden Euro betragen. Das ist neuer Rekord in Österreich. Im Jahr 2019 waren es noch 750 Millionen Euro. Laut Finanzminister Magnus Brunner sei ein Anstieg des Spendenvolumens jährlich von 250 Millionen Euro zu erwarten. SteuerzahlerInnen sollen durch diese neue Absetzbarkeit um weitere 100 Millionen Euro finanziell entlastet werden.
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Der Antrag wurde bereits im Nationalrat eingebracht. Ein Ministerratsbeschluss wurde bereits gefasst. Ein Beschluss ist für Dezember 2023 geplant.
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