Am vergangenen Freitag erklärte Bundeskanzler Kanzler Nehammer (ÖVP), man wolle "die Schere zwischen Einkommen aus Arbeit und Einkommen aus Sozialleistungen" wieder vergrößern. Die Arbeit müsse wieder etwas wert sein. Aus diesem Grund plane man auch seitens ÖVP, die Sozialleistungen für Migrantinnen und Migranten zu senken.
Konkret wolle man bis 2030 die Sozialleistungen für alle Personen, die weniger als fünf Jahre durchgängig in Österreich leben, um 50 Prozent reduzieren. "Mein Ziel ist es, dass wir die Sozialleistungen in Österreich so neu regeln", so Nehammer. Wer also neu nach Österreich kommt, soll nicht mehr den vollen Sozialleistungsbezug erhalten können.
Expertinnen und Experten schätzen diese Maßnahme jedoch aus rechtlichen Aspekten als nicht durchführbar ein. Für subsidiär Schutzberechtigte gilt bereits schon jetzt, dass ihnen ausschließlich Kernleistungen der Sozialhilfe gewährt werden, die das Niveau der Grundversorgung nicht übersteigen.
Arbeitslosengeld soll nach bestimmter Zeit gekürzt werden
Der Plan sei, das Arbeitslosengeld anfänglich höher und bei längerer Fortdauer der Arbeitslosigkeit niedriger ausfallen zu lassen. Demnach würden Langzeitarbeitslose deutlich weniger Geld vom AMS bekommen als es derzeit der Fall ist. Wer jedoch nur für einen kurzen Zeitraum arbeitslos gemeldet wird, profitiert durch das "degressive Modell".
Dieses Vorhaben soll die Arbeit wieder attraktivieren und die Langzeitarbeitslosigkeit reduzieren. "Die einen arbeiten fürs Geld, die anderen bekommen das Geld", so Nehammer. Die Reform solle aber "nicht den 50-Jährigen treffen, der gerade arbeitslos wurde". Das Arbeiten müsse sich mehr lohnen als der Bezug des Arbeitslosengeldes.
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Bereits im Zuge der vergangenen Arbeitsmarktreform wurde ein derartiges Modell diskutiert. Nach Jahren der Ausarbeitung wurde es bislang jedoch nicht umgesetzt. Im Jahr 2022 wurde die Erhöhung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent (aktuell 55 Prozent) für kurzzeitig Arbeitslose gefordert. Ob auch in dem von der ÖVP abermals angekündigten Modell eine entsprechende Höhe geplant ist, ist noch unklar.
Höhere Sozialleistungen ab 2024
Durch die im vergangenen Jahr beschlossene Valorisierung der Sozialleistungen steigen die Beträge jährlich um die Inflationshöhe an. Da hierfür jedoch nicht die gesamte Inflation des vorherigen Kalenderjahres, sondern von August des Vorjahres bis Juli herangezogen wird, könnte die Erhöhung für 2024 ein dickes Plus bringen.
Die Hälfte dieses Zeitraums ist bereits überschritten und weist nach derzeitigem Stand eine durchschnittliche Inflationsrate von 10,6 Prozent auf. Das würde bedeuten, dass bei weiterhin zweistelliger Inflation die Erhöhung der Sozialleistungen mehr als zehn Prozent betragen könnte. Experten rechnen derzeit mit einer Durchschnittsrate von knapp unter 8 Prozent für das Kalenderjahr 2023.
Mehr Informationen: Arbeitslosengeld