Die Bundesregierung wird nach einem Entscheid des Oberstes Gerichtshof nun einen neuen Zuschuss auf den Weg bringen. Konkret handelt es sich dabei um das sogenannte "Sonderwochengeld".
Wird man während der Elternkarenz erneut schwanger, bezieht jedoch nicht mehr aktiv Kinderbetreuungsgeld, so hat man derzeit keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Situation wurde vom OGH nun als Verstoß gegen geltendes EU-Recht gewertet.
Demnach müssen Frauen laut EU-Recht einen Anspruch auf Entgelt-Fortzahlung bzw. Sozialleistungen haben. In Österreich dürfen werdende Mütter jedoch acht Wochen vor und nach dem Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Für diesen Zeitraum wird daher das Wochengeld ausbezahlt.
Die Bundesregierung, allen voran Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), werden daher nun eine Reihe von Gesetzesänderungen auf den Weg bringen, um ein sogenanntes Sonderwochengeld einzuführen. Dieses soll in dem genannten Fall als finanzielle Absicherungen dienen.
Die Höhe des neuen Sonderwochengeldes wird sich am erhöhten Krankengeld orientieren. Dieses wird an Personen ausbezahlt, die längere Zeit im Krankenstand verweilen, um so eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
Eingeführt wird das Sonderwochengeld rückwirkend mit 01. November 2023. Das bedeutet, dass betroffene Frauen in diesem Zeitraum bereits einen Anspruch nachträglich haben werden. Die Kosten werden zu 70 Prozent vom Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der u.a. auch die Familienbeihilfe bezahlt, und zu 30 Prozent von der Krankenversicherung der Frau übernommen.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
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