Ab September startet die Auszahlung des neuen Sonderwochengeldes. Der Beschluss darüber wurde bereits vor wenigen Monaten gefasst. Um die sogenannte "Wochengeldfalle" zu schließen, wurde rückwirkend mit 01. September 2022 das Sonder Wochengeld eingeführt. Finanz.at hat berichtet.
Konkret haben Frauen bisher kein Wochengeld erhalten, wenn sie während der noch laufenden Karenz, aber ohne Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, erneut schwanger wurden. Davon sind pro Jahr rund 1.500 Frauen in ganz Österreich betroffen, die um ihr Wochengeld umfallen.
Anspruch darauf haben alle Mütter, sofern in den letzten drei Monaten vor dem Mutterschutz nicht oder weniger als drei Monate gearbeitet wurde, da sich die Mutter zuvor in Eltern Karenz befunden hat, oder vor dem zweiten Geburtstag des Kindes geringfügig oder in (Eltern-) Teilzeit gearbeitet hat, der Mutterschutz vor dem zweiten Geburtstag startet und dazu noch das Sonderwochengeld höher ausfallen würde als das reguläre Wochengeld.
Alle Mütter, deren Mutterschutz ab dem 01. September 2022 begonnen hat, können zur Auszahlung des Sonderwochengeldes nun einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger einbringen. Auch wer nur geringfügig oder in Teilzeit beschäftigt war, kann eine Nachbemessung des Wochengeldes durchführen lassen.
Die Höhe der Auszahlung beträgt bis zu 60 Prozent des letzten Arbeitsverdiensts vor der Karenz und wird rückwirkend valorisiert, wenn der Anspruchszeitraum im Vorjahr oder bereits 2022 liegt.
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