Die Einmalzahlungen nehmen kein Ende. Nach dem Pensionsbonus im März, sowie dem Energiebonus und diversen Heizkostenzuschüssen im April, werden bereits im Sommer die nächsten Geld-Boni ausgezahlt werden. Wer unter welchen Voraussetzungen wie viel bekommt, findet man hier auf Finanz.at.
Juni: 333 Euro Bonus für MindestpensionstInnen
Aufgrund eines Fehlers im Gesetzestext zum Pensionsbonus von bis zu 500 Euro, der bereits im März 2023 ausgezahlt wurde, erhielten MindestpensionistInnen eine zu geringe Auszahlung. Sie sollten 30 Prozent eines Monatsbezuges einmalig extra erhalten. Grund für den Fehler war, dass als Berechnungsgrundlage nicht der neue Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.110 Euro herangezogen wurde.
Demnach hätten MindestpensionistInnen in Österreich einen Bonus von 333 Euro einmalig erhalten sollen. Dieser Fehler wurde mittlerweile korrigiert - die Auszahlung des Differenzbetrages soll Ende Juni 2023 automatisch erfolgen.
Alle Details zum Pensionsbonus von 333 Euro für MindestpensionstInnen findet man hier.
Juli: 750 Euro als Angehörigenbonus
Jene Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 zu Hause pflegen und sich aufgrunddessen in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, profitieren ab 01. Juli 2023 von einem Angehörigenbonus. Dieser beträgt 1.500 Euro für das gesamte Kalenderjahr. Aufgrund der Auszahlung zum zweiten Halbjahr beträgt dieser Bonus somit 750 Euro für das Jahr 2023. Ab 2024 wird der Angehörigenbonus in voller Höhe von 1.500 Euro ausgezahlt.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Anspruch auf diesen Bonus haben ebenfalls jene Pensionistinnen und Pensionisten, die die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllen:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Man muss mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Das Netto-Monatseinkommen des pflegenden Angehörigen darf 1.500 Euro nicht überschreiten.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
September: 105,80 Euro pro Kind als Schulstartgeld
Im Jahr 2023 wird ein Schulstartgeld in Höhe von 105,80 Euro pro Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt. Konkret betrifft das jene Kinder, die zwischen 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 geboren wurden. Im Zuge der Valorisierung der Sozialleistungen wurde auch das Schulstartgeld um 5,8 Prozent von zuvor 100 Euro (2022) auf nunmehr 105,80 Euro erhöht.
Ein Antrag auf das Schulstartgeld ist nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch zum Schulstart im September auf das Konto der Familienbeihilfe-BezieherInnen und wird gemeinsam mit der Beihilfe ausbezahlt.
Weitere Boni 2023
Zur Abfederung der steigenden Heizkosten, kann in den jeweiligen Bundesländern ein Wohn- und Heizkostenzuschuss beantragt werden. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Ab Oktober wird erneut der Klimabonus an alle Menschen, die mindestens 183 Tage im Jahr in Österreich gemeldet sind, ausbezahlt. Im Jahr 2023 beträgt dieser zwischen 100 und 200 Euro - abhängig vom Wohnort.
Mehr Informationen: Inflation