Wie berichtet, wurden die seit 2011 von heimischen Mobilfunkanbieter eingehobenen Servicepauschalen in Österreich als unzulässig bewertet. Betroffene KundInnen sollen nun ihr Geld zurückholen können - dazu ist jedoch eine Klage notwendig. Finanz.at hat berichtet. Was können Betroffene nun tun?
Die Grundlage für die Rückholung der Servicepauschale bildet ein OGH-Urteil gegen einen Fitnesscenter-Betreiber, bei dem derartige Beträge, die an Kundinnen und Kunden verrechnet wurden, als rechtwidrig erklärt worden sind.
Mobilfunkanbieter in Österreich haben die Servicepauschalen nun bereits aus ihren Tarifen entfernt. Für neue Kundinnen und Kunden wurde stattdessen das Grundentgelt erhöht. BestandskundInnen wird hingegen oftmals weiterhin der Betrag zwischen 25 und 35 Euro pro Jahr berechnet. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) sei das unzulässig. In den vergangenen 13 Jahren wären das bis zu 455 Euro pro KundIn.
Um die Servicepauschale - bis zu 13 Jahre rückwirkend - zurückzubekommen, wird man diese beim jeweiligen Anbieter jedoch einklagen müssen. Eine freiwillige Rückerstattung wird es wohl nicht geben.
Neue Website prüft Fälle für KundInnen
Der Wiener Rechtsanwalt Matthias Strohmayer ermöglicht mit einer eigens dafür erstellten Website unter servicepauschale.at die Prüfung der Ansprüche von Kundinnen und Kunden. Bislang habe man laut Strohmayer bereits "in über 200 Verfahren die Servicepauschale für Kunden zurückgeholt". In einem ersten Schritt fordere man den Mobilfunkanbieter außergerichtlich zur Zahlung auf.
Vielfach ist jedoch vor der Zahlung ein Gerichtsverfahren notwendig, da es die Anbieter darauf anlegen würden. Wie die Kronenzeitung berichtet, wehren sich die Mobilfunker gegen diese Vorwürfe der unrechtmäßigen Berechnung einer Servicepauschale. Grund sei, dass man Fitnesscenter und Mobilfunker nicht vergleichen könne, wie es seitens Magenta gegenüber der Krone heißt. Ein direkter Bezug ließe sich also nicht sachlich darstellen. "Die Branche sei nicht so streng reglementiert wie die Telekommunikationsbranche."
Weitere Rückzahlungen möglich
Gleichzeitig gibt es auch noch die Möglichkeit, unzulässige Preiserhöhungen der vergangenen Monate und Jahre - etwa von Netflix oder Amazon Prime - zurückzuholen. Auch zu unrecht eingehobene Gebühren bei Bankkrediten kann man kundenseitig zurückfordern. Die Grundlage dafür hat zu Beginn des Jahres ein neues OGH-Urteil geschaffen. Finanz.at hat darüber berichtet.
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