Ab 01. Juli 2023 tritt die letzte der im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform beschlossenen Senkungen der Lohn- und Einkommensteuer in Kraft. Konkret wird der Steuersatz von 42 Prozent für die dritte Stufe der Lohnsteuertabelle auf 40 Prozent gesenkt.
Da es sich hierbei um eine unterjährige Steuersenkung handelt, wir für das gesamte Kalenderjahr 2023 der Steuersatz von 41 Prozent zur Berechnung der Einkommen- bzw. Lohnsteuer herangezogen. Dieser Berechnung wird ebenfalls gemäß § 33 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2022 geregelt. Ab 2024 gilt die volle Höhe des neuen Steuersatzes von 40 Prozent.
Seit Abschaffung der kalten Progression im Januar 2023 gilt die dritte Steuerstufe für alle Einkommen zwischen 32.075 Euro und 62.080 Euro jährlich. Durch die Anpassung der Grenzwerte der Steuertabelle an die Inflationshöhe steigen diese Beträge nun jährlich an. Zuvor wurden auch die Steuersätze der ersten und zweite Stufe gesenkt. Seit Januar gilt für die zweite Stufe der Steuertabelle der finale Satz von 30 Prozent.
Aufgrund der heuer prognostizierten Inflation von 7,1 Prozent dürften die Grenzwerte ab 2024 nochmals deutlich erhöht und damit SteuerzahlerInnen immerhin etwas mehr Netto vom Brutto bleiben.
Lohnsteuertabelle 2023
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Die gesamte Lohnsteuertabelle für das Jahr 2023 sieht wie folgt aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Mit dem Brutto-Netto-Rechner 2023 kann die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer und des Netto-Gehalts pro Monat berechnet werden. Zur Berechnung der Einkommensteuer kann der dafür vorgesehene Einkommensteuerrechner verwendet werden.
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle