Rückzahlung von 378 Euro ohne Antrag - Viele bekommen aber noch mehr

Das BMF hat neue Zahlen veröffentlicht, wonach eine automatischen Veranlagung nur eine Rückzahlung von durchschnittlich 378 Euro bringt. Was man tun kann, um höhere Beträge zu erhalten, findet man hier auf Finanz.at.

25.04.2025, 07:15 Uhr von
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Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Euro
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Wie das Finanzministerium veröffentlicht, lag die Rückzahlung der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung im Vorjahr bei durchschnittlich 378,80 Euro pro Person. Diese betreffen das Steuerjahr 2023. Die automatische oder antragslose Veranlagung wird jährlich im zweiten Halbjahr für jene Personen durchgeführt, die bis 01. Juli keinen eigenen Antrag eingereicht haben. In den Jahren davor - also für die Veranlagung 2022 - lag die Höhe noch bei durchschnittlich 467 Euro.

Insgesamt haben rund 1,7 Million Bürgerinnen und Bürger keinen eigenen Antrag eingebracht, sondern von der automatischen Veranlagung profitiert. Sie haben gemeinsam mehr als 631 Millionen Euro zurückgezahlt bekommen. Wer rückwirkend doch noch weitere Absetzbarkeiten nutzen und dadurch die Gutschrift möglicherweise erhöhen möchte, kann diesen antragslosen Lohnsteuerausgleich noch überschreiben. Mit einem eigenen Antrag erhält man durchschnittlich höhere Rückzahlungen aufs Konto.

Höhere Rückzahlung bei eigenem Antrag

Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Finanz.at hat darüber bereits exklusiv zuerst berichtet. So erhalten Personen, die den Steuerausgleich selbst durchführen, im Durchschnitt zwischen 500 und 600 Euro mehr Geld vom Finanzamt retour.

Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen. Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.

Wer also von einer durchschnittlich bis zu 500 Euro höheren Steuergutschrift profitieren möchte, sollte also unbedingt seinen Steuerausgleich selbst einreichen und dabei alle möglichen Kosten, Absetzbeträge und Co. geltend machen. Beispielsweise erhalten Familien heuer pro Kind rückwirkend auch einen erhöhten Familienbonus bzw. Kindermehrbetrag. Finanz.at hat berichtet. Mit dem neuen Steuerausgleich-Rechner kann nun online berechnet werden, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird.

Was sich heuer beim Steuerausgleich ändert, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.

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aktualisiert: 25.04.2025, 07:15 Uhr
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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