Mit 30. Juni enden in Österreich viele Fristen für Anträge zu Rückerstattungen und Zuschüssen. Danach kann der zustehende Betrag nicht mehr ausgezahlt werden.
Wer darauf jetzt noch Anspruch hat und wie man zu seinem Geld kommt, findet man hier auf Finanz.at.
Netzkostenzuschuss bringt bis zu 200 Euro
Alle Haushalte mit niedrigerem Einkommen und daher auch einer Befreiung von Rundfunk- bzw. ORF-Gebühr können noch bis Ende Juni von einem Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro profitieren. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro. Ein Anspruch besteht noch bis Ende Juni 2024.
Zusätzlich zur der Befreiung vom ORF-Beitrag muss für den Netzkostenzuschuss auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen gelten. Ein entsprechender Antrag zur EAG-Befreiung kann hier eingebracht werden.
Ab 01. Juli 2024 wird auch die Strompreisbremse bzw. der Stromkostenzuschuss halbiert. Das bedeutet für viele Haushalte, dass die Stromrechnung deutlich ansteigen wird. Was man jetzt dagegen tun kann, findet man hier auf Finanz.at.
Alle Rückerstattungen, die es jetzt noch zu beantragen gibt oder sogar automatisch ausgezahlt werden können, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
Stromkostenrückerstattung bis 275 Euro
Die Einergiekosten-Ausgleichszahlung aufgrund zu hoher Strom- und Gaspreise im Zuge einer Tarifumstellung im Jahr 2023 der Wien Energie kann noch mittels Antrag bis zu durchschnittlich 275 Euro bringen. Anspruch haben Kundinnen und Kunden der Wien Energie, die am 31. August 2023 über einen aktiven Optima-Vertrag verfügt haben und automatisch auf den neuen Tarif umgestellt wurden.
Der Antrag auf Rückerstattung ist nur noch bis 30. Juni 2024 möglich. Hintergrund der Rückzahlung ist eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Wien Energie aufgrund unrechtmäßiger Vertragsänderungen und Preisanpassungen.
Die Höhe der Ausgleichszahlung fällt je Vertragsart und Haushalt unterschiedlich aus. StromkundInnen erhalten bei einem Durchschnittsverbrauch bis zu 75 Euro, GaskundInnen bis zu 200 Euro retour. Die Höhe der Zahlung wird von der Wien Energie ermittelt und ein Info-Schreiben an alle Betroffenen gesendet.
Über die vom Website des VKI - www.verbraucherrecht.at - wird man zum Abwicklungstool geführt. Für diese benötigt wird die Kundennummer und die Vertragskontonummer, die auf der Jahresabrechnung ersichtlich sind, benötigt.
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Mehr Informationen: Strompreisbremse