Rückerstattung von ORF-Beitrag - Achtung bei diesen Nachrichten

Vielfach kursieren aktuell Nachrichten über eine vermeintliche Rückerstattung der ORF-Haushaltsabgabe von 34,40 Euro. Doch bei diesen E-Mails sollte man vorsichtig sein. Worauf zu achten ist und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

03.01.2025, 07:15 Uhr von
ORF-Beitrag
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / ORF-Beitrag
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Derzeit kursieren vielfach E-Mails über eine angebliche Rückerstattung von ORF-Beiträgen. Darin werden aufgrund "zu viel bezahlter Rundfunkgebühren" 34,40 Euro versprochen. Bei diesen Nachrichten sollte man jedoch vorsichtig sein, denn es handelt sich nicht um echte E-Mails des Rundfunkservice bzw. ORF-Beitragsservice.

In den E-Mails heißt es konkret:

ORF-Beitrag - Phishing-Mails

Durch die Angabe einer "Erstattungsnummer" möchten die Absender den Anschein erwecken, es handle sich um eine echte Nachricht. Das ist jedoch nicht der Fall. Man sollte keinesfall auf den Link klicken und seine Daten eintragen.

Bei diesen Nachrichten handelt es sich um sogenannte Phishing-Mails, die beabsichtigen, die Kontodaten der Empfänger zu erhalten und missbräuchlich zu verwenden. Auch das OBS selbst warnt bereits vor diesen Nachrichten: "Leiten Sie verdächtige E-Mails direkt an uns weiter: [email protected] Löschen Sie die E-Mail nach der Weiterleitung und öffnen Sie keine Anhänge oder Links."

Die ÖGK, das Finanzministerium und andere offizielle, staatliche Einrichtungen sind immer wieder Opfer derartiger Betrugsversuche. Erst kürzlich wurden vielfach Meldungen über eine angebliche Rückerstattung der Sozialversicherung und ÖGK versendet. Finanz.at hat berichtet.

Da die Einführung der generellen ORF-Haushaltsabgabe vielfach für Ärger und Kritik in der Bevölkerung gesorgt hat, versprechen sich die Absender durch diese Phishing-Mails wohl große Erfolgschancen an die Daten der Empfänger zu gelangen.

Befreiung von ORF-Beitrag in 2025

Seit dem Vorjahr ist der ORF-Beitrag bzw. die ORF-Haushaltsabgabe von allen Haushalten und Unternehmen in Österreich zu bezahlen, auch wenn diese über keine Empfangsgeräte verfügen. Von dieser Rundfunkgebühr kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Wer 2025 keinen ORF-Beitrag zahlen muss, findet man hier auf Finanz.at.

So erkennt man Phishing-Mails

Auch wenn die Phishing- bzw. Betrugsversuche immer besser werden, lässt sich doch recht schnell erkennen, dass es sich nicht um echte Nachrichten von offiziellen Stellen handelt:

  1. Die Absenderadresse der Nachricht entspricht nicht der Adresse der Einrichtung oder Behörde (bmf.gv.at, oegk.at oder andere Domains).
  2. Es gibt keine korrekte, direkte Anrede oder Ähnliches und diese enthält nicht den korrekten Namen der EmpfängerInnen.
  3. Der hinterlegte Link führt nicht zu einer offiziellen Website der Behörde oder wird durch sogenannte URL-Shortener abgekürzt (z.B. bit.ly).
  4. Das Finanzamt , die ÖGK oder der Rundfunkservice würden niemals einen Betrag einer Rückerstattung oder einer offenen Forderung in einer E-Mail nennen.
  5. Die Rechtschreibung des E-Mail-Textes ist fehlerhaft.

Anhand dieser Merkmale lässt sich schnell erkennen, dass die Nachricht nicht echt sein kann. Sie sollte daher umgehend gelöscht und keinen Aufforderungen gefolgt werden!

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Mehr Informationen: ORF-Haushaltsabgabe

aktualisiert: 03.01.2025, 07:15 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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