Aktuell werden wieder neue Phishing-Emails an hunderttausende Menschen in Österreich verschickt. Darin wird eine steuerliche Rückerstattung des Finanzamts versprochen, die auf ein Konto ausgezahlt werden soll. Um das versprochene Geld zu erhalten, solle man als Empfänger der Nachricht die Kontonummer aktualisieren. Doch Achtung: Hierbei handelt es sich um sogenannte Phishing-Nachricht. Die Rückerstattung gibt es nicht!
Wer dem in der E-Mail hinterlegten Link folgt, findet eine Webseite, um seine Kontodaten einzugeben. Das Ziel dieser Nachrichten ist es, an die Bankdaten der EmpfängerInnen zu gelangen. Bereits in den vergangenen Monaten wurde auch seitens BMF festgestellt, dass derartige Betrugsversuche immer häufiger wurden.
Nachricht umgehend löschen!
Im aktuellen Fall wird eine Rückerstattung von 537,38 Euro versprochen, wenn man seine Bankdaten bekannt gibt. Den Aufforderungen sollte man keinesfalls folgen. In der Nachricht heißt es:
"Liebe Verwandte,
Am Mittwoch, den 20. Dezember 2023, hatten Sie Anspruch auf eine Rückerstattung von 537,38 € von unserer Seite. Dieser Betrag wurde am 5. Januar überwiesen. Allerdings wurde uns mitgeteilt, dass die uns bekannte Kontonummer nicht mehr gültig ist. Für eine erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Steuererstattung ist es unbedingt erforderlich, dass die angegebene Kontonummer auf Ihren Namen lautet.
Bitte füllen Sie diesen Antrag bis spätestens zum 10. Januar 2024 aus. Nach Erhalt der Bestätigung wird der Antrag innerhalb einer Woche bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen, FinanzOnline"
Wie erkennt man, dass es sich um Phishing handelt?
Auch wenn die Phishing- bzw. Betrugsversuche immer besser werden, lässt sich doch recht schnell erkennen, dass es sich nicht um echte Nachrichten von FinanzOnline handelt:
- Der Absender der Nachricht ist nicht das Finanzamt (bmf.gv.at oder andere offizielle Domain).
- Die Anrede lautet "Liebe Verwandte" oder Ähnliches und enthält nicht den korrekten Namen der EmpfängerInnen.
- Das Finanzamt oder andere Institutionen würden niemals den exakten Betrag einer Rückerstattung oder einer offenen Forderung in der E-Mail nennen.
- Der hinterlegte Link führt nicht zu einer offiziellen Website, etwa des Finanzministeriums unter bmf.gv.at.
- Die Rechtschreibung des E-Mail-Textes ist fehlerhaft.
Anhand dieser Merkmale lässt sich schnell erkennen, dass die Nachricht nicht echt sein kann. Sie sollte daher umgehend gelöscht und keinen Aufforderungen gefolgt werden!
Mehr Informationen: FinanzOnline