Aufgrund der beginnenden Teuerungswelle wurde Anfang 2022 ein neuer Bonus von bis zu 200 Euro eingeführt. Dieser kann auch 2023 erneut beantragt und eingelöst werden. Dabei sollen Personen mit Wohnsitz in Österreich gegen überaschend anfallende Zusatzkosten entlastet werden.
Konkret handelt es sich dabei um den sogenannten Reparaturbonus. Dieser beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Reparaturkosten bzw. maximal 200 Euro. Er kann mehrmals jährlich, jedoch nur einmalig pro Gerät eingelöst werden. Die Mittel dazu werden vom Klimaministerium zur Verfügung gestellt. Eine Auswahl an Partnerbetrieben zur Reparatur der Elektro- und Elektronik-Geräte steht online auf reparaturbonus.at zur Verfügung.
Für diese Geräte kann der Bon genutzt werden
Der Reparaturbonus kann für gängige Geräte in privaten Haushalten angewendet werden. Darunter fallen unter anderem Smartphones, Notebook, Küchengeräte, elektrische Rasenmäher, Kaffeemaschinen, Mixer, Wasserkocher und weitere Geräte. Viele Anbieter weisen bereits bei der Anfrage zur Reparatur darauf hin, dass der Bonus in diesem Fall zur Anwendung kommen kann.
Das Geld wird dabei direkt nach Erstellen des jeweiligen Bons an das Partnerbetrieben ausgezahlt. Die Differenz ist vom Antragsteller selbst zu begleichen. Ist ein Bon abgewickelt, kann ein erneuter Reparaturbon erstellt werden. Die Antragstellung ist jährlich bis 2026 möglich bzw. bis die zur Verfügung stehenden Budgetmittel von 130 Millionen Euro ausgeschöpft sind.
Mehr Informationen: Reparaturbonus