Derzeit werden in manchen Gemeinden und Städten in Österreich regionale Zuschüsse und Boni als Entlastung zur Weihnachtszeit ausgezahlt. Die Voraussetzungen dafür unterscheiden sich je nach Wohnort. Sie sollen besonders einkommensschwache Haushalte finanziell entlasten.
Die Auszahlungen erfolgen nach Antragstellung - die Höhe beträgt zwischen 50 und 150 Euro einmalig. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at. Eine Übersicht der aktuellen Zuschüsse in ganz Österreich findet man ebenfalls hier online.
150 Euro in Wels
In der Stadt Wels können Einwohnerinnen und Einwohner noch bis 30. November 2024 einen Antrag auf den Weihnachtszuschuss bis 150 Euro plus 75 Euro zusätzlich für jede weitere Person im Haushalt stellen. Bei einer drei-köpfigen Familien wären das also 300 Euro. Der Antrag kann online auf der Webseite der Stadt Wels oder bis 29. November persönlich im Rathaus eingebracht werden.
Anspruchsberechtigt sind alle PensionistInnen, Berufstätigen - außer Lehrlinge bzw. Auszubildende - und BezieherInnen von Sozialleistungen und Unterhaltszahlungen. Auch jene Personen, die Kinderbetreuungsgeld oder Leistungen des AMS, wie Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld, beziehen können einen Antrag stellen.
Ausbezahlt wird der Zuschuss dabei nur an österreichische Staatsbürger und EU- bzw. EWR-BürgerInnen, die seit wenigstens zwei Jahren durchgehend ihren Hauptwohnsitz in Wels gemeldet haben. Einzuhalten sind zudem die Einkommensgrenzen von maximal 1.232,49 Euro monatlich für Ein-Personen-Haushalte und 1.935,99 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, steigt die Einkommensgrenze um 109 Euro an.
50 Euro in Salzburg
In Salzburg wird, wie jedes Jahr, die Weihnachtsbeihilfe von 50 Euro einmalig überwiesen. Vorausgesetzt werden dabei ein Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg und ein maximal zur Verfügung stehendes Einkommen von 926 Euro pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.392 Euro pro Monat (Mehr-Personen-Haushalte). Das Einkommen setzt sich dabei aus der Pension zuzüglich der Ausgleichszulage und etwaiger Sozialunterstützung zusammen und gilt nach Abzug der Wohnkosten.
Die Weihnachtsbeihilfe wird von privaten Spendern und Firmen eingesammelt und als Unterstützungsleistung an MindestpensionistInnen im Land Salzburg ausbezahlt. Im wurden so mehr als 83.000 Euro gesammelt. Das für den Antrag notwendige Formular findet man hier auf der Webseite des Landes Salzburg. Die Anträge müssen dabei auch vollständige Bankdaten (IBAN) enthalten, um den Betrag ausbezahlen zu können. Eine Anmeldung ist noch bis 15. Dezember 2024 möglich.
Weitere Einmalzahlungen in ganz Österreich
Neben den regionalen Weihnachtsbeihilfen gibt es aktuell noch weitere Zuschüsse, die je nach Bundesland und Einkommenshöhe beantragt werden können. Mehrere Hundert Euro sind dabei möglich - je nach Haushaltsgröße bzw. Anzahl der Kinder. Alle Details dazu und einer Übersicht der aktuellen Zuschüsse und Einmalzahlungen in Österreich findet man hier auf Finanz.at.
Weihnachtsgeld wird ausgezahlt
Millionen von ArbeitnehmerInnen erhalten zudem bald ihr Weihnachtsgeld für 2024 überwiesen. Wie hoch es heuer ausfallen und wie es berechnet wird, findet man hier auf Finanz.at inklusive Weihnachtsgeld-Rechner.
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Zuschüsse