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Der Rechnungshof Österreichs hat seinen Sitz in Wien und wird von der Präsidentin Margit Kraker geleitet. Er ist eine unabhängige Institution des Nationalrats und ist für die Prüfung der Finanzen im Staat zuständig. In den einzelnen Bundesländern gibt es jeweils Landesrechnungshöfe, die aber dem Bundesrechnungshof unterstellt sind.
Aufgaben und Funktionen des Rechnungshofs
Es wird die Verwendung der Budgetmittel der öffentlichen Verwaltung und von Firmen, die zu 25% in staatlicher Hand sind, überprüfen. Dabei tritt er unabhängig auf und bestimmt selbst welche Ausgaben er im aktuellen Jahr überprüft. Der Nationalrat kann ihn aber mit einer gewünschten Prüfung beauftragen. Des Weiteren ist er für die Erstellung der Einkommensberichte zuständig, bestätigt urkundlich die Staatsschulden und kontrolliert die Spenden an die einzelnen Parteien.
Außerdem überprüft er jedes zweite Jahr von den Mitgliedern der Regierung deren Vermögensverhältnisse und darin vorkommende ungewöhnliche Einkünfte. Jede Urkunde, die bezüglich der Finanzschulden aufgesetzt wird, muss vom Rechnungshof gegengezeichnet werden, damit sie nach dem Gesetz ihre Rechtmäßigkeit besitzt.
Rechtfertigen muss er sich nur über dem Gesetz und dem Parlament in Österreich, dem er in jedem Jahr Bericht über seine Aktivitäten erstattet.
Geschichte
Bereits Maria Theresia hat 1761 die Rechen-Cammer gegründet, um die Ausgaben im Finanzwesen zu kontrollieren. Im Laufe der Jahre würde das Kontrollinstrument mehrfach umbenannt und die Aufgaben wechselten geringfügig. Das 1919 eingeführte Gesetz für den Staatsrechnungshof regelte die noch heute geltenden Aufgaben und besagte, dass er nur der Nationalversammlung unterstellt war. Seit 1965 ist das internationale Sekretariat der obersten Rechnungskontrollbehörde in Wien angegliedert. Diese gilt als unabhängige Instanz über den einzelnen Rechnungshöfen der Staaten. Durch das 2012 beschlossene Parteiengesetz sind weitere umfangreiche Aufgaben hinzugekommen, damit die Parteienfinanzierung und des Wahlkampfes rechtmäßig überprüft wird.
Die Ziele des Rechnungshofs
Da die Bürger einen Nutzen aus der Arbeit des Rechnungshofes haben sollen, hat er sich vier Ziele selbst erarbeitet. Diese sind vom Rechnungshof veröffentlicht worden und gelten somit seit 2013:
- Beratung des Nationalrates und der Landtage durch den Rechnungshof Österreich zur Umsetzung von Reformen
- Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und finanzielle Nachhaltigkeit des Staates
- Schaffung von Transparenz bei der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Diversität
- öffentliche Finanzkontrolle durch Stärkung der Kooperation mit anderen Kontrollinstitutionen
Rechnungshofpräsident und Mitarbeiter
Unterstellt ist der Rechnungshof in Österreich dem Nationalrat und dem Bundesgesetz. Mittlerweile arbeiten ca. 300 Mitarbeiter für diese Behörde und sie wird aktuell von der ersten Präsidentin im Amt geleitet. Seit 1945 gab es folgende acht Präsidenten:
- Leopold Petznek (1945 – 1947)
- Josef Schlegel (1947 – 1953)
- Hans Frenzel (1953 – 1964)
- Jörg Kandutsch (1964 – 1980)
- Tassilo Broesigke (1980 – 1992)
- Franz Fiedler (1992 – 2004)
- Josef Moser (2004 – 2016)
- Margit Kraker (ab 2016)
Der Präsident wird für zwölf Jahre gewählt von den Mitgliedern des Nationalrats und kann nur einmal in diesem Amt tätig sein.
Prüfung: Das Prüfungsverfahren
Der Rechnungshof ist in acht Prüfungsbereiche aufgeteilt, dazu gehören:
- Prüfungsbereich 1: Recht, Transparenz, Förderung en
- Prüfungsbereich 2: Personal, Digitalisierung, Sicherheit
- Prüfungsbereich 3: Bauwesen, Immobilien, Gemeinden
- Prüfungsbereich 4: Gesundheit, Pflege, Soziales
- Prüfungsbereich 5: Bildung, Wissenschaft, Forschung
- Prüfungsbereich 6: Infrastruktur, Planung, Wirtschaft
- Prüfungsbereich 7: Öffentliche Finanzen
- Prüfungsbereich 8: EU-Finanzierung, Energie, Umwelt
Aus diesen Prüfungsbereichen, zu denen jeweils zwei immer einer Prüfungssektion angehören, entscheiden die Mitarbeiter welche Prüfung sie wann und wo durchführen möchten. Wenn es zu einer Prüfung kommt, dann wird im Vorfeld während der Planung um die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen gebeten, damit sie ihre Prüfungsanliegen vorbringen können. So kann auch der Nationalrat um eine Prüfung ersuchen. Die Auswahlkriterien für eine Überprüfung sind das Risikopotenzial, die Ausgabenhöhen, die Veränderungen wichtiger Kenngrößen, die aktuelle Ereignislage, das spezielle öffentliche Interesse und die präventive Wirkung.
Während einer Prüfung einer öffentlichen Stelle oder einer Gemeinde sammeln die Mitarbeiter vor Ort Daten, Fakten oder andere Beweismittel, die mit der zu prüfenden Angelegenheit zu tun haben. Anschließend wird ein erster Bericht angefertigt, dieser wird der geprüften Stelle zu gesandt. Dann gibt es die Möglichkeit, dass eine Stellungnahme zu den Ergebnissen vorgenommen werden kann. Nachdem sich die Stelle gerechtfertigt hat, wird eine weitere Stellungnahme dazu vom Rechnungshof angefertigt und beide sind ausführlich im Abschlussbericht aufgeführt. Dieser wird zuerst dem Nationalrat oder dem Landtag vorgelegt und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht über das Internet.
Rechnungshofbericht
Der Abschlussbericht enthält individuelle Empfehlungen für die öffentliche geprüfte Stelle und fragt nach einer gewissen Zeit, ob diese umgesetzt wurden. Es kann auch zu einer Nachfolgeüberprüfung kommen, wenn der Verdacht besteht, dass die Mängel nicht behoben wurden. Auch diese Überprüfung wird ebenfalls veröffentlicht.
Präsidentin Kraker fordert mehr Transparenz bei Parteifinanzen
In einer aktuellen Aussendung fordert Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker mehr Kontrolle und Transparenz bei Parteifinanzen: "Dem Gedanken der vollständigen Transparenz bei den Parteien muss endlich Rechnung getragen werden, wenn es darum geht, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wieder zu gewinnen. Daher ist es höchste Zeit, dass das Parlament die offenkundigen Kontrolllücken schließt und sich endlich zu strengen und wirksamen Regeln entschließt."
Um dieses Ziel zu erreichen legt sie fünf Reform-Maßnahmen vor. Die Übergangsregierung und der Nationalrat seien nun gefordert sich um mehr Transparenz zu bemühen. Ein Vorschlag der NEOS wurde erst vor wenigen Tagen in der letzten Plenarsitzung eingebracht, erreichte jedoch keine Mehrheit.
Aktuelle Informationen zum Rechnungshof werden auf www.rechnungshof.gv.at veröffentlicht.