Bereits seit November erhalten hunderttausende ArbeitnehmerInnen in Österreich bis zu 4,8 Prozent mehr Geld. Ab kommendem Jahr werden viele weitere folgen. So bekommt man etwa im Metallgewerbe um 4,3 Prozent. Auch in der IT-Branche, Hotellerie und Gastronomie, Speditionen oder der Post wurden im Vorjahr schon Lohnerhöhungen fixiert.
Wer ab 2025 mehr Gehalt bekommt, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht. Der neue Online-Rechner zeigt nun, wie hoch das Brutto-Gehalt nach einer Erhöhung im kommenden Jahr ausfallen wird. Zugleich wird auch der Netto-Bezug kalkuliert.
Neues Jahr bringt mehr Brutto- und noch mehr Netto-Gehalt
Mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at kann die Gehaltserhöhung ab 2025 ebenfalls errechnet werden. Dazu wird im Rechner einfach in die "Vorschau 2025" aktiviert und die prozentuelle Erhöhung eingetragen.
Der Online-Rechner zeigt das aktuelle und das neue Gehalt ab 2025 in brutto und netto an. Dabei werden die neuen Grenzwerte der Steuertabelle (Abschaffung der kalten Progression) und die neuen Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt. Valorisierungen der Absetzbeträge sind ebenfalls inkludiert.
Berechnungsbeispiele:
Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer im Metallgewerbe mit 3.000 Euro Monatsbrutto erhält ab 2025 nach der Lohnerhöhung 3.129 Euro brutto pro Monat. Durch die Erhöhung und gleichzeitige Änderung der Lohnsteuertarife ergibt das ab kommendem Jahr ein Netto-Gehalt von 2.240,23 Euro monatlich (2.149,50 Euro in 2024). Das ist ein Netto-Plus von 90,73 Euro pro Monat bzw. 1.289,90 Euro jährlich.
Beispiel 2: Ein Brauerei-Mitarbeiter mit 3.200 Euro brutto pro Monat erhält seit Oktober 2024 um 3,9 Prozent mehr (3.324,80 Euro). Netto ergibt das heuer ein Plus von 71,57 Euro monatlich. Ab 2025 fällt das Netto-Plus gegenüber dem Bezug vor der Lohnerhöhung mit 88,32 Euro noch höher aus (+ 1.254,45 Euro pro Jahr). Das Netto-Gehalt beträgt dann 2.352,52 Euro.
Neue Lohnsteuertabelle ab 2025
Neben der neuen Lohnsteuertabelle werden ab 2025 auch die steuerlichen Absetzbeträge wieder ansteigen. Damit wird die kalte Progression jedenfalls teilweise abgeschafft.
So sieht die neue Steuertabelle im nächsten Jahr aus:
Einkommen (2025) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2025) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 13.308 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.617 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 35.836 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 69.166 Euro | bis 66.612 Euro | 40 % | 40 % |
bis 103.072 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Diese Absetzbeträge werden 2025 erhöht:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 267 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.405 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.475 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
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