Nach Prüfung: Diese Personen müssen Boni jetzt zurückzahlen

Nachdem seit zwei Jahren in ganz Österreich diverse Boni und Einmalzahlungen ausgeschüttet werden, fordert man diese von einigen Personen nun wieder zurück. Der Grund: Eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass kein Anspruch bestanden hat. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

20.04.2024, 12:23 Uhr von
Pension
Bildquelle: Canva / Pension

In den vergangenen zwei Jahren wurden vielfach Bonuszahlungen, Zuschüsse und andere Einmalzahlungen als Entlastung gegen die Teuerungskrise in Österreich ausgezahlt. So gut wie jeder Menschen in Österreich hat ein- oder mehrmals von diesen Zahlungen profitiert.

Nun werden jedoch vielfach Zuschüsse und Geld-Boni zurückgefordert. Finanz.at hat darüber bereits berichtet. Betroffen sind unter anderem Personen, die den Pensionsbonus oder den Wiener Wohnbonus erhalten haben. Bei letzterem ist der Grund, dass dieser für eine schnellere Auszahlung mit einem "Vertrauensvorschuss" ausbezahlt wurde.

Demnach sei es nicht möglich gewesen, die rund 1.926.000 Ansuchen durch ein eigenes Prüfungsverfahren abzuwickeln, da man schnell helfen und entlasten wollte. Hierbei geht es konkret um den Wiener Wohnbonus von 200 Euro. Es war laut Stadt Wien klar, dass man im Nachhinein stichprobenartig nachprüfen werde und im Falle von nicht vorliegendem Anspruch die Zahlung zurückfordern müsse.

Der Wiener Wohnbonus etwa stand allen Haushalten mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 100.000 Euro (Mehr-Personen-Haushalt) zu. Betroffene Haushalte hätten auch die Möglichkeit gehabt, die Einkommensnachweise zu liefern, um einer Rückzahlung zu entgehen. Demnach müssen nun viele Haushalte den bereits erhaltenen Wohnbonus nach Aufforderung durch die MA40 an die Stadt Wien zurückbezahlen, da kein Einkommensnachweis erbracht bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

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Immer mehr Wienerinnen und Wiener berichten gegenüber Finanz.at, dass sie bereits ein Rückforderungsschreiben der Stadt Wien erhalten haben.

Auch Teuerungsausgleich für PensionistInnen zurückgefordert

Auch beim Teuerungsausgleich für PensionistInnen wurden vielfach Rückforderungen ausgesprochen. Finanz.at hat darüber bereits im Vorjahr ausführlich berichtet. Laut Leserberichten soll es aktuell noch immer Nachforderungen durch das Finanzamt aufgrund doppelter Auszahlung des Teuerungsabsetzbetrages für Pensionistinnen und Pensionisten geben.

Dieser Bonus wurde als Entlastung bereits im September 2022 ausbezahlt. Beim Steuerausgleich stand er nur noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu. Sofern auch PensionistInnen diesen bezogen haben, wurde er doppelt geltend gemacht und musste entsprechend zurücküberwiesen werden. Das Vorgehen des BMF sei laut Arbeiterkammer hingegen rechtens. Insgesamt sollen zehntausende Pensionistinnen und Pensionisten betroffen sein.

Der Anti-Teuerungsbonus bzw. Teuerungsausgleich von bis zu 500 Euro österreichweit als Entlastungsmaßnahme ausgezahlt. Konkret erhielten Pensionistinnen und Pensionisten den vollen Anti-Teuerungsbonus von 500 Euro, wenn die monatliche Netto- Pension zwischen 1.139 Euro (1.200 Euro brutto) und 1.566 Euro (1.800 Euro brutto) liegt.

Niedrige Pensionen unter 1.139 Euro netto erhalten demnach auch einen geringeren Bonus. So bekamen beispielsweise Pensionistinnen und Pensionisten mit einer Netto-Pension von 949 Euro pro Monat lediglich eine Entlastung von 187,67 Euro, Pensionen von 664 Euro netto wurden nur noch mit 99,40 Euro einmalig unterstützt.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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