Im Zeitalter des Internets wird es für Printmedien zunehmend schwerer sich am Markt zu behaupten. Immer mehr Leser informieren sich im Netz über das Zeitgeschehen. Auch Anzeigen, die die Haupteinnahmequelle der Printmedien darstellen, brechen weg. Um die Vielfalt und die Qualität der regionalen Zeitungen in Österreich zu erhalten, unterstützt der Staat unter dem Stichwort Presseförderung regionale Tages- und Wochenzeitungen mit finanziellen Zuschüssen.
Ergebnisse 2018
Laut KommAustria wurden 2018 insgesamt 8.863.000 Euro an Presseförderungen ausgegeben. Von den 110 eingereichten Ansuchen wurden insgesamt 108 gewährt.
Die Förderungen verteilen sich wie folgt:
Förderungsart | Beträge in Euro |
---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | EUR 3.885.000,- |
- davon für Tageszeitungen | EUR 2.097.900,- |
- davon für Wochenzeitungen | EUR 1.787.100,- |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | EUR 3.242.000,- |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | EUR 1.560.000,- |
Selbstkontrolle/Presse | EUR 176.000,- |
Gesamt | EUR 8.863.000,- |
Quelle: www.rtr.at/de/ppf/Uebersicht2018
Wie derstandard.at berichtet, soll die Förderung auch für das Jahr 2019 unverändert bei rund 8,7 Millionen Euro bleiben.
Wer bekommt die Presseförderung?
Unter dem Titel Qualität-Förderung und Zukunftssicherung können Verleger regionaler Zeitungen unter anderem Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für Nachwuchs-Journalisten, sowie zu den Kosten angestellter Auslandskorrespondenten erhalten. Ebenfalls unterstützt wird die kostenlose Vergabe von Tages- und Wochenzeitungen an Schulen.
Alle Tages- und Wochenzeitungen, die seit einem halben Jahr am Markt sind und regelmäßig erscheinen, können die Fördermittel beantragen, sofern sie folgende Kriterien erfüllt haben:
Bedingungen für die Presseförderung
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Tages- und Wochenzeitungen müssen vorwiegend der Information und Meinungsbildung dienen, um Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. Das gilt sowohl für politische, als auch für kulturelle und allgemein wirtschaftliche Informationen. Dabei muss der redaktionelle Teil dieser Zeitungen vorwiegend aus eigenen Beiträgen bestehen. Kundenzeitschriften und Presseorgane von Interessenvertretungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zyklus der Erscheinung
Ein weiteres Kriterium für den Erhalt der Fördermittel ist die Häufigkeit der Erscheinung der jeweiligen Zeitungen. So müssen Tageszeitungen mindestens 240 Mal jährlich erscheinen und Wochenzeitung 41 Mal. Dabei muss ein Großteil der Auflage im freien Verkauf oder als Abo in Österreich erhältlich sein. Um die Voraussetzungen auf Förderung zu erfüllen, müssen die Zeitungen zudem
Gefördert werden können Tageszeitungen, die bundesweit 10.000 Zeitungen je Ausgabe verkaufen. Pro Bundesland reicht eine verkaufte Auflage von 6000 Stück aus. Nachzuweisen sind auch die Beschäftigungszahlen. So müssen mindestens sechs Journalisten in Festanstellung für den Verlag tätig sein. Herausgeber von Wochenzeitungen müssen nachweisen, dass sie mindestens 5000 Zeitungen pro Ausgabe verkaufen und zwei Journalisten beschäftigen, die hauptberuflich für sie tätig sind.
Verkaufspreise
Sowohl bei Tages- als auch bei Wochenzeitungen, müssen sich die Verkaufspreise im Jahresdurchschnitt weitgehend an vergleichbaren Medien orientieren. Sie dürfen nicht erheblich unter den üblichen Preisen liegen. Förderungswürdig sind regionale Printmedien, die neben lokalen Themen auch überregionale Themen aufgreifen und in mindestens einem Bundesland nachweislich erscheinen.
Alle genannten Voraussetzungen entfallen für Druckschriften, die für bestimmte Volksgruppen herausgegeben werden und in deren Sprache verfasst sind. In diesem Fall reicht eine Mitteilung der Auflage aus.
Auflage
Bei Tages- und Wochenzeitungen müssen alle Auflagezahlen durch eine entsprechende Branchenorganisation bestätigt werden. Ist der Förderungsbewerber kein Mitglied einer solchen Organisation, muss er einen unabhängigen Wirtschaftstreuhänder mit der Prüfung der Zahlen beauftragen. Auch Vereinigungen, deren ausschließliches Ziel die Lese-Förderung ist, sowie Vereinigungen der Journalisten-Ausbildung und Presseklubs und Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens können Fördergelder beantragen.
Zeitungsverleger, die in den Genuss der staatlichen Fördermittel kommen möchten, müssen diese im ersten Quartal eines Jahres beantragen. Damit die Bearbeitung zügig erfolgenden kann, sollten alle hierfür erforderlichen Unterlagen gleich mit eingereicht werden: Formulare, Belegexemplare, Verlags-Aufzeichnungen, Bestätigung der Auflagezahlen, Statuten und Mitgliederverzeichnis, Projektunterlagen, Tätigkeitsnachweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsabschluss.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen in gleicher Höhe. Da es sich bei der Förderung um Geldzuwendungen des Bundes handelt, die dieser in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt, besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung seitens des Bundes gegenüber dem einzelnen Bewerber.
Die staatlichen Zuwendungen werden für das Kalenderjahr gewährt, in dem der Bewerber seinen Antrag einreicht. Voraussetzung ist, dass alle maßgeblichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen. Der hierfür maßgebliche Beobachtungszeitraum ist für die vorgesehene Förderung generell das vorangegangene Kalenderjahr.
Wir der Antrag von der maßgeblichen Stelle positiv bewerten, werden die Förderbeträge in zwei Teilbeträgen in jeweils identischer Höhe ausgezahlt. Den ersten Teilbetrag der Förderung erhalten die Verleger unmittelbar mit dem Bescheid, der zweite kommt bis spätestens November zur Auszahlung. Sollte eine Tages- oder Wochenzeitung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr verlegt werden, oder der Verlag, der sich um die Förderung beworben hat, nicht mehr rechtlich existieren, erfolgt keine Auszahlung.
Förderstelle: KommAustria
Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist die Kommunikationsbehörde Austria KommAustria, die auch über die Zuteilung der Fördermittel entscheidet. Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Presseförderungsgesetz 2004. Bevor es zur Zuteilung der Gelder kommt, holt die KommAustria ein Gutachten der Presseförderungskommission ein, die überprüft hob die Voraussetzungen
Die Presseförderungskommission überprüft ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen und erstellt ein entsprechendes Gutachten für die KommAustria. Erst nach Sichtung des Gutachtens kommt es zur Zuteilung des Geldes.