Der Rechnungshof hat am Mittwoch den Anpassungsfaktor u.a. für die Erhöhung der Bezüge von FunktionärInnen und PolitikerInnen in Österreich veröffentlich. Dieser beträgt 4,6 Prozent. Grundlage dafür ist entweder der Anpassungsfaktor der ASVG-Pension für das kommende Jahr oder der Inflationshöhe von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres - je nachdem, welcher der beiden Werte geringer ausfällt.
Nach einer Nulllohnrunde für das heurige Jahr, könnten ab Januar 2025 die Bezüge von Abgeordneten, MinisterInnen und etwa Bundeskanzler und -Präsident wieder deutlich ansteigen. Ein Beschluss liegt noch nicht vor. Würden die Bezüge um 4,6 Prozent zur Gänze angehoben werden, bedeutet das ein Gehaltsplus von 476 Euro pro Monat für Nationalratsabgeordnete (10.827,60 Euro brutto). Deren Bezüge bilden die Grundlage für alle weiteren Politikergehälter in Österreich.
So würde etwa der Bundeskanzler ab 2025 pro Monat 24.936,50 Euro (13.264,93 Euro netto) erhalten. Der Bundespräsident käme sogar auf 27.928,90 Euro (14.761,13 Euro netto). Ministerinnen und Minister würden laut Rechnungshof ab Januar brutto 19.949,20 Euro erhalten, der Vizekanzler bis zu 21.944,10 Euro. Diese Bezüge wurden im Vorjahr nicht erhöht, sondern lediglich jene der Nationalratsabgeordneten. Sie sind um um 4,85 Prozent angehoben worden - also die Hälfte der rollierenden Inflation. Der Bundespräsident käme damit auf ein Plus von etwa 1.228 Euro Monatsbrutto, der Kanzler immerhin auf fast 1.097 Euro.
Eine Entscheidung über die Erhöhung der Politikergehälter steht noch aus. Ob es wieder eine Nulllohnrunde für Funktionen und Ämter über den Abgeordneten oder gar für alle geben wird, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Aufgrund der unterschiedlichen Erhöhungen bzw. Nulllohnrunden auf Bundes- und Landesebene für das heurige Jahr 2024, kamen "erstmals drei unterschiedliche Ausgangsbeträge zur Anwendung", wie der Rechnungshof mitteilt. "Der Ausgangsbetrag 2024 I (Obergrenzen für Bezüge in Ländern und Gemeinden gem. § 1 Abs. 1 BezBegrBVG) in Höhe von 10.830,21 Euro, der Ausgangsbetrag 2024 II (Bezüge gem. § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 BBezG) in Höhe von 9.535,94 Euro sowie der Ausgangsbetrag 2024 III (Bezüge gem. § 3 Abs. 1 Z 12 bis 17 BBezG) in Höhe von 10.351,39 Euro."
Öffentlicher Dienst schließt geringer ab
Gegenüber diesem Anpassungsfaktor von 4,6 Prozent fällt die Gehaltserhöhung für die rund 250.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst deutlich geringer aus. Sie wurde vor wenigen Tagen nach zähen Verhandlungen fixiert. Die Gehälter im öffentlichen Dienst steigen um 3,5 Prozent. Mindestens werden sie um 82,40 Euro pro Monat ansteigen, maximal jedoch um 437,80 Euro. Die Erhöhung ab 01. Januar 2026 wurde mit 0,3 Prozent über der Inflation im nächsten Jahr ebenfalls bereits fixiert.
Auch die rund 330.000 Landes- und Gemeindebeamten erhalten zum Teil ebenfalls diese Anhebung für Bundesbedienstete. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch Gemeinden und Ländern selbst.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at kann die Gehaltserhöhung ab 2025 ebenfalls errechnet werden. Dazu wird im Rechner einfach in die "Vorschau 2025" aktiviert und die prozentuelle Erhöhung eingetragen.
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* Korrektur der potenziellen neuen Bezüge ab 2025 für Kanzler, Minister und Bundespräsident nach Bezügetabelle des Rechnungshofs, 04.12.2024 (11:31 Uhr)
Mehr Informationen: Politikergehälter
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