Am Freitag wird im Parlament über das neue Gesetzespaket zur Pflegereform abgestimmt werden. Versprochen wird dabei von Seiten der Bundesregierung und Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) eine "Pflegemilliarde" und das "größte Reformpaket der letzten Jahrzehnte", wie Rauch am Donnerstag in einer Pressekonferenz erklärt.
Damit soll der Bedarf von bis zu 76.000 neue Pflegekräften bis 2030 gedeckt werden. Zuvor wurden Heimpfleger im Gesetzesvorschlag ausgelassen. Sie hätten nicht von den Reformmaßnahmen und damit den geplanten Vergünstigungen profitiert. Das soll sich mit dem neuen Vorschlag ändern, der morgen dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt wird.
Gehaltsbonus für Pflegekräfte
Das Reformpaket in Höhe von 520 Millionen Euro wird aus diesem Grund um weitere 50 Millionen Euro erhöht. Damit sollen auch Heimhelferinnen und Helfern den versprochenen Gehaltsbonus ausgezahlt bekommen.
Insgesamt umfasst das Paket 20 Maßnahmen, die in Summe mit einer Milliarde Euro budgetiert werden und dem Pflegeberuf, der Ausbildung von PflegerInnen und pflegenden Angehörigen zugutekommen sollen. Zentraler Baustein: ein Gehaltsbonus für alle betroffenen Personen in der Pflege.
Ausbildungszuschuss von bis zu 1.400 Euro
Personen, die ihre erste Ausbildung zu einem Pflegeberuf absolvieren, erhalten einen zusätzlichen Ausbildungszuschuss von 600 Euro pro Monat. Wiedereinsteiger und sogenannte Umsteiger aus anderen Berufen erhalten während einer vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderten Ausbildung ein neues Pflegestipendium von 1.400 Euro pro Monat.
Zusätzliche Urlaubswoche
Ab dem 43. Lebensjahr erhalten alle Pflegekräfte, die beim Bund oder in privaten Einrichtungen beschäftigt sind, eine zusätzliche "Entlastungswoche" - sprich: eine Urlaubswoche extra.
Ebenfalls unter den Maßnahmen finden sich ein leichterer Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Card für zugezogene PflegerInnen und Kompetenzerweiterungen für AssistentInnen.
1.500 Euro Bonus für pflegende Angehörige
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Ab 2023 sollen pflegende Angehörige einen Bonus von 1.500 Euro erhalten. Sie machen den Großteil der Heimpflegenden aus.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen etwa, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird. Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz wird von bisher einem auf drei Monate erhöht. Personen mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz erhalten zukünftig ein höheres Pflegegeld.
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