Beschäftigte in Pflegeberufen dürfen sich auch 2023 über eine steuer- und abgabepflichtige Prämie freuen. Bereits 2022 wurde im Dezember ein Betrag von 2.000 Euro brutto ausbezahlt. Die Pflegeprämie, die bereits im Oktober des letzten Jahres beschlossen wurde gilt zwar inklusive Lohnnebenkosten und muss je Stufe der Lohnsteuertabelle versteuert werden, soll diese Berufsgruppe aber zusätzlich finanziell entlasten.
Wer heuer Anspruch auf die Prämie hat
Anspruch auf den Pflegebonus haben Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigte in den folgenden Berufen:
- Beschäftigte der Pflegefach- und Pflegeassistenz (nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997)
- Beschäftigte des „gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege“
- Diplom- und Fach-SozialbetreuerInnen, sowie HeimhelferInnen, sofern diese seit 01. November 2022 an einer Krankenanstalt, einer teilstationären oder stationären Einrichtung der Langzeitpflege, der mobilen Betreuungs- und Pflegedienste der Langzeitpflege, an teilstationären oder stationären Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen beschäftigt sind.
Höhe und Auszahlung der Prämie
Die Höhe des Bonus beträgt für 2023 insgesamt 2.460 Euro brutto inklusive gesetzlicher Gehaltsnebenkosten. Das wurde im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch von Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) mitgeteilt. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag aliquot berechnet.
Im Jahr 2023 wird die Prämie von insgesamt 2.460 Euro durch 14 Monate dividiert und direkt bei der monatlichen Gehaltsauszahlung überwiesen. Damit steigt demnach das Monats Gehalt für Pflegebrufe, obwohl der Zuschuss steuer- und abgabepflichtig ist. Diese Form der Auszahlung sei "bewusst als normaler Gehaltsbestandteil gestaltet, schließlich wollen wir eine dauerhafte Erhöhung der Gehälter erreichen", erklärt Rauch am Mittwoch.
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Aufgrund der Steuer- und Abgabepflicht für die Prämie, hagelte es im vergangenen Jahr heftige Kritik seitens ArbeitnehmerInnen im Pflegebereich und der Gewerkschaft. Seitens der Bundesregierung verteidigte man die Brutto-Auszahlung des Zuschuss damit, dass man eine dauerhafte Erhöhung der Gehälter erreichen wolle. "Das geht nur, wenn wir den Gehaltszuschuss auch wie einen Gehaltsbestandteil gestalten", so Sozialminister Rauch (Grüne).
Davon betroffen sind österreichweit rund 150.000 MitarbeiterInnen in Pflegeberufen. Im Jahr 2022 wurde in Niederösterreich ein zusätzlicher Betrag von 500 Euro ausbezahlt - mit der bundesweiten Regelung für 2023 soll eine einheitliche Erhöhung über alle Bundesländer gewährleistet sein.
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