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Wie bereits seit März bekannt ist, unterlief dem Sozialministerium bei der Auszahlung des Pensionsbonus von bis zu 500 Euro im Frühjahr ein schwerwiegender Fehler. Jene PensionistenInnen mit einer Ausgleichszulage (MindestpensionistInnen) erhielten einen zu geringen Bonus überwiesen. Aufgrund eines Berechnungsfehlers wird die Differenz zum eigentlich Betrag von 333 Euro nachträglich ausbezahlt.
Als Grundlage für den Pensionsbonus wurde nicht die neue Höhe der Ausgleichszulage von 1.110 Euro, sondern der zuvor geltende Betrag herangezogen. Damit wurde ein zu geringer Bonus an MindestpensionistInnen ausbezahlt. Diese Differenz wurde mit 30. Juni 2023 korrekt überwiesen, wie es aus dem Ministerium heißt.
Fehler bei ASVG-Novelle
Wie ein Sprecher des Sozialministeriums am Freitag mitteilt, wurde die Nachzahlung an alle rund 200.000 betroffenen Personen in Österreich nun abgewickelt. Der Fehler war bei der Allgemeine-Sozialversicherungsgesetz-Novelle (ASVG) im Zuge der Pensionserhöhung von 5,8 Prozent und dem damit verbundenen Pensionsbonus von bis zu 500 Euro bzw. 30 Prozent für MindestpensionistInnen aufgetreten.
Als Bemessungsgrundlage für MindestpensionistInnen wurde nicht der neue Betrag von 1.110 Euro nach der Pensionserhöhung herangezogen, sondern ein niedrigerer Wert. Daher steht diesen Personen nun die Differenz der Auszahlung zum eigentlichen Betrag von 333 Euro als Nachzahlung zu.
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