Bereits vor wenigen Wochen wurde auch für das kommende Jahr eine Schutzklausel für rund 110.000 Neupensionistinnen und Pensionisten beschlossen. Diese soll - wie auch bereits im Vorjahr - einen Pensionsverlust ausgleichen. Für das aktuelle Jahr haben ExpertInnen ohne dieser Klausel einen Verlust von bis zu 1.700 Euro pro Jahr errechnet. Wohlgemerkt bis zum Lebensende.
Der Grund für diesen Pensionsverlust ist die bis zu drei Jahre verzögerte Aufwertung der Pensionen. Diese ist aufgrund der in den letzten Jahren besonders hohen Inflation für jene Menschen, die ihre Pension neu antreten, problematisch und führt so zu finanziellen Verlusten.
Die Pensionserhöhung für das kommende Jahr liegt zwischen 4,5 und 4,7 Prozent - prognostiziert wird also eine Erhöhung von 4,6 Prozent. Der Beschluss darüber steht noch aus, ist jedoch aufgrund der Aufwertung um die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate praktisch fix. Der neue Pensionsrechner zeigt die voraussichtliche Höhe ab 2025.
Pensionen steigen 2025 deutlich an
Die Ausgleichszulage für Mindestpensionen wird auf rund 1.275 Euro pro Monat steigen. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von rund 280 Euro angehoben. Laut Regierung wird die Erhöhung zwischen 4,5 und 4,7 Prozent betragen. Finanz.at geht in den Berechnungen vom maximalen Wert (4,7 Prozent) aus.
Durch die ebenfalls ab 2025 geltende Abschaffung der kalten Progression für das kommende Jahr, steigen auch die Netto-Pensionen abermals an.
mtl. Pension 2024 | mtl. Pension 2025 | mtl. Netto-Plus |
---|---|---|
1.600 Euro | + 75 Euro | + 71 Euro |
1.800 Euro | + 85 Euro | + 65 Euro |
2.000 Euro | + 94 Euro | + 69 Euro |
2.200 Euro | + 103 Euro | + 76 Euro |
3.000 Euro | + 141 Euro | + 108 Euro |
Der neue Pensionsrechner für 2025 von Finanz.at ermöglicht es schon jetzt, die Höhe ab 2025 zu berechnen. Dabei wird auch bereits die neue Lohnsteuertabelle berücksichtigt, sowie eine voraussichtliche Aufwertungszahl für die Sozialversicherung angewendet.
Schutzklausel und Aliquotierung in 2025
Nun werden die Schutzklausel verlängert und auch die Aliquotierungsregelung um ein weiteres Jahr ausgesetzt. Damit wird im Jahr 2025 für NeupensionistInnen ebenfalls die volle Abgeltung auf den Pensionskonten gesichert.
Durch die Aliquotierung würden alle PensionstInnen, die unterjährig ihre Alterspension antreten, im Folgejahr eine geringere Pensionserhöhung erhalten - und zwar um jeden Monat seit Jahresbeginn, den sie später in Pension gegangen sind aliquot. Diese Regelung wurde bis Ende 2026 ausgesetzt.
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