Hunderte Euro möglich - Neue Entlastung soll Pensionsverlust ausgleichen

Die Erhöhung der KV-Beiträge für Pensionisten lässt die Netto-Pensionen spürbar sinken. Nun soll eine zusätzliche Entlastung kommen, um den Verlust zu kompensieren. Wer davon profitiert und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

18.04.2025, 07:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Finanz.at / Pension
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Eine bereits länger bekannte Sparmaßnahme aufgrund des hohen Budgetdefizits ist die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionen. Die Regierung plant dadurch rund 270 Millionen Euro einsparen zu können. Nun soll aber auch eine neue Entlastung kommen, um den Pensionsverlust zu kompensieren.

Durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen von 5,1 auf 6,0 Prozent ab Juni 2025 sinkt die Netto-Pension spürbar. Durchschnittspensionisten verlieren zwischen 168 und 183 Euro pro Jahr. Finanz.at hat berichtet. Eine Berechnung der voraussichtlichen neuen Pensionshöhe nach Anpassung der KV-Beiträge kann mit dem Pensionsrechner auf Finanz.at durchgeführt werden.

Wie hoch der Verlust nach Erhöhung der KV-Beiträge wirklich ausfällt, findet man hier in dieser Tabelle auf Finanz.at.

Entlastung für viele Pensionen kommt

Doch laut neuer Bundesregierung sollen für viele Pensionsen auch Entlastungen kommen, die diesen Pensionsverlust ausgleichen sollen. Besonders jene mit Pensionsbzeug zwischen 1.200 und 1.300 Euro pro Monat würden sich sogar etwas ersparen, wie u.a. SPÖ-Chef Andreas Babler gegenüber dem Kurier erklärt.

Demnach soll die bisherige Rezeptgebührenobergrenze in eine Arzneimittelobergrenze umgewandelt werden. Derzeit gilt eine Obergrenze von 2,0 Prozent des jährlichen Netto-Einkommens. Wer mehr Medikamente auf Rezept benötigt, muss für diese nichts mehr bezahlen, sofern sie mehr als die aktuelle Rezeptgebühr von 7,55 Euro kosten.

Eine erste Maßnahme soll nun sein, dass alle Medikamente über und unter der Rezeptgebühr von dieser Regelung betroffen sind. Derzeit gilt das nicht für jene, die weniger als die aktuelle Rezeptgebühr kosten. Anschließend soll die Höhe der Obergrenze jährlich um 0,1 Prozent abgesenkt werden, bis sie 2030 auf 1,5 Prozent landet.

Dadurch sollen sich nach Berechnungen des Sozialministeriums vor allem jene PensionistInnen mit geringen Einkommen und hohem Medikamentenbedarf unter der Rezeptgebühr hunderte Euro pro Jahr ersparen. Das solle den Pensionsverlust durch die höheren KV-Beiträge mehr als kompensieren.

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aktualisiert: 18.04.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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