Die Pensionserhöhung von 9,7 Prozent ab 2024 wurde bereits im Herbst beschlossen. Auch der Pensionistenabsetzbetrag wird deutlich erhöht. Zusätzlich dazu erhalten PensionistInnen in Österreich weitere Entlastungen und Boni.
Im Sozialausschuss des Nationalrates wurden am Donnerstag die bereits zuvor angekündigten Änderungen für Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich fixiert. Finanz.at hat darüber berichtet. Das betrifft eine zusätzliche Entlastung von über 100 Euro durch den Entfall der Pensionsbeiträge, eine Toleranzgrenze von 207 Euro, sowie einen erhöhten Beitragsbonus.
Der neue Pensionsrechner für 2024 auf Finanz.at zeigt an, wie hoch die Netto-Bezüge ab kommendem Jahr ausfallen werden.
106 Euro zusätzliche Entlastung für PensionstInnen
Die Pensionsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten, die parallel weiterarbeiten, entfallen zukünftig. Das soll pro Person eine Entlastung von bis zu 106,28 Euro bringen, wie die Parlamentsdirektion informiert. Konkret gilt die Regelung jedoch nur für jene Zuverdienste bis zu doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Diese liegt 2024 bei 518,44 Euro - der beitragsfreie Zuverdienst also bei maximal 1.036,88 Euro in 2024.
Davon sollen laut Aussendung der Parlamentsdirektion am Donnerstag "nicht nur ASVG-Versicherte, sondern auch der GSVG- und BSVG-Bereich" profitieren. Allerdings gilt die Beitragsübernahme nur für BezieherInnen einer Eigenpension.
Beitragsbonus wird erhöht
Wer die Pension nicht zum gesetzlichen Antrittsalter antritt, sondern weiterarbeitet, erhält einen Beitragsbonus von derzeit 4,2 Prozent jährlich. Dieser wird nun auf 5,1 Prozent erhöht und soll damit ein deutlich höheres Lebenspensionseinkommen bringen. Am Beispiel einer Monatspension von 2.200 Euro sollen das bei dreijährigem Weiterarbeiten etwa 20.000 Euro sein.
Leistungsbonus verhindert Einkommensverlust
Ab 2024 gilt zudem die neue Pensionserhöhung von 9,7 Prozent. Ab einem Pensionsbezug von 5.850 Euro monatlich steigt diese um pauschal 567,45 Euro an. Gleichzeitig gilt eine erhöhte Aufwertung in Form eines Leistungsbonus für NeupensionistInnen, um keinen Verlust des Einkommens aufgrund rückwirkender Aufwertungen hinnehmen zu müssen. Finanz.at hat berichtet.
207 Euro als Toleranzgrenze
Eine neue "Toleranzgrenze" soll zukünftig einen automatischen Entfall des Pensionsbezuges verhindern. Das betrifft konkret alle BezieherInnen einer Korridor- bzw. eine Schwerarbeitspension, die durch Überschreiten der Zuverdienstgrenze (518,44 Euro in 2024) ihre Bezüge verlieren würden.
De Toleranzgrenze soll ein Überschreiten dieser Zuverdienstgrenze - also der Geringfügigkeitsgrenze - um 40 Prozent erlauben. Das bedeutet für 2024, dass ein Überziehen von bis zu 207 Euro pro Monat "toleriert" wird.
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