Pensionsbonus & zusätzliche Entlastung auch 2025 möglich

Viele Pensionisten werden heuer durch einen weiterhin verlängerten Pensionsbonus oder die zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro in 2025 profitieren. Alle Details zu den Maßnahmen findet man hier auf Finanz.at.

14.01.2025, 07:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Finanz.at / Pension
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Neben der allgemeinen Pensionserhöhung seit Jahresbeginn gibt es auch weitere Maßnahmen, die viele Pensionistinnen und Pensionisten finanziell entlasten sollen. Dazu zählt etwa der Pensionsbonus oder 113 Euro monatlich zusätzlich bei Zuverdienst.

Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht:

Pensionsbonus weiterhin möglich

Wie zum Jahresende 2024 beschlossen wurde, kann auch heuer der Pensionsbonus von 5,1 Prozent pro Jahr genutzt werden. Der Bonus steht allen Personen zu, die über das Regelpensionsalter hinaus weiterarbeiten. Er kann für maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden. Damit soll nicht nur die finanzielle Situation vieler PensionistInnen verbessert, sondern auch der Fachkräftemangel eingedämmt werden.

Der Pensionsbonus oder -Zuschlag sorgt also nicht nur für eine höhere Pension, sondern auch für mehr Einkommen während der dreijährigen, zusätzlichen Erwerbstätigkeit. Insgesamt sind über die drei Jahre also 15,3 Prozent als Zuschlag möglich.

Zusätzliche Entlastung von 113 Euro pro Monat

Neben dem Zuschlag gelten für PensionistInnen mit Nebenverdient auch heuer besondere Regelungen: Wer neben der Alterspension dazuverdient, profitiert vom Entfall der Pensionsbeiträge. Konkret sind das ab 2025, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat, insgesamt fast 112,98 Euro pro Monat bzw. 1.355,76 Euro pro Jahr zusätzlich.

Konkret wird der Beitragsteil, der in der Pensionsversicherung auf die versicherte Pension entfällt, in Höhe von 10,25 Prozent bis zur doppelten Höhe der Zuverdienstgrenze vom Bund übernommen. Er entfällt somit für die PensionistInnen mit Zuverdienst. Diese Zuverdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) beträgt heuer 551,10 Euro monatlich.

Der Dienstnehmeranteil ist demnach nicht vom Entgelt abzuziehen und auch nicht an die Sozialversicherung abzuführen. Das gilt nur für das laufende Entgelt - also zwölfmal jährlich. Sonderzahlungen werden wie bisher abgerechnet.

Eine Übersicht aller neuen Zuverdienstgrenzen für 2025 findet man hier auf Finanz.at.

Pensionserhöhung für 2025

Neben diesen Entlastungen und Boni gibt es seit Jahresbeginn auch eine Pensionserhöhung von 4,6 Prozent bzw. einem Fixbetrag ab 6.060 Euro Bruttomonatspension. Wie hoch die neue Brutto- und Netto-Pension ausfällt, kann mit dem neuen Pensionsrechner für 2025 auf Finanz.at berechnet werden.

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aktualisiert: 14.01.2025, 07:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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