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Seit 01. Januar 2025 gelten in Österreich diverse Neuregelungen und Erhöhungen für Pensionen. Das betrifft unter anderem die Höhe der Brutto- und Netto-Pensionen, den Zuverdienst inklusive zusätzlicher Entlastung von bis zu 1.355 Euro, das Pensionsantrittsalter und die Schutzklausel für NeupensionistInnen.
Alle Details zu den Pensionen und Änderungen für das Jahr 2025 findet man hier auf Finanz.at.
Pensionserhöhung
Die Brutto-Pension werden mit 01. Januar 2025 um 4,6 Prozent erhöht. Neben der generellen Erhöhung der Pensionen wird auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionen auf 1.273,99 Euro pro Monat steigen. Dadurch steigt also auch die Grenze für eine Befreiung der Rezeptgebühr, des E-Card-Entgelts und der ORF-Haushaltsabgabe an. Pensionen ab einer Höhe von 6.060 Euro brutto monatlich werden um einen Fixbetrag von 278,76 Euro ansteigen.
Gemeinsam mit der teilweisen Abschaffung der kalten Progression bringt die Pensionserhöhung auch deutlich mehr Netto aufs Konto. Die neue Pensionshöhe kann man mit dem Pensionsrechner 2025 auf Finanz.at berechnen. Darin werden alle Steuersenkungen und neuen SV-Werte für 2025 ebenfalls berücksichtigt.
Neue Zuverdienstgrenze
Die neue Zuverdienstgrenze für PensionistInnen liegt ab 01. Januar 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Das liegt an der aufgrund der Aufwertungszahl von 1,063 erhöhten Geringfügigkeitsgrenze.
Zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro möglich
Die Beitragsbefreiung bei Zuverdienst zur Pension wird ebenfalls erhöht und liegt monatlich bei bis zu 112,98 Euro. Das bringt allen Pensionistinnen und Pensionisten, die neben der Alterspension arbeiten, eine zusätzliche Entlastung von 1.355 Euro im Jahr 2025. Finanz.at hat darüber exklusiv zuerst berichtet.
Bereits heuer war diese Entlastung von 106 Euro monatlich möglich. Die Befristung endet mit 31. Dezember 2025. Sonderzahlungen werden weiterhin, wie bisher, abgerechnet.
Regelpensionsalter für Frauen steigt
Seit dem Jahr 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen vom bisher 60. Lebensjahr um jeweils sechs Monate jährlich erhöht. Es soll ab dem Jahr 2033 beim 65. Lebensjahr liegen. Für das Jahr 2025 bedeutet das ein Regelpensionsalter für Frauen mit Geburtsdatum zwischen Juli und Dezember 1964 von 61 Jahren.
Schutzklausel für Neupensionisten
Für Neupensionistinnen und -Pensionisten wurde eine Schutzklausel mit einem Stichtag im Jahr 2025 beschlossen. Damit wird der hohen Inflation entgegengewirkt. Alle Menschen, die ihre Alterspension regulär antreten, erhalten einen fixen Erhöhungsbetrag von 4,5 Prozent der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 geteilt durch 14. Dieser Betrag wird ebenfalls um Zuschläge erhöht bzw. um Abschläge vermindert. Damit soll ein dauerhafter Pensionsverlust aufgrund der rückwirkend Aufrollung bei hoher Inflationsrate abgewendet werden.
Mehr Informationen: Pension