Ab kommendem Jahr werden die Preise an den heimischen Zapfsäulen wieder deutlich steigen. Das liegt vor allem auch an der Erhöhung des CO2-Preises von 32,5 auf 45 Euro pro Tonne. Experten rechnen mit einer Steigerung zwischen 3 und 4 Cent pro Liter ab 2024. Auch die NoVA und KFZ-Steuern werden zudem erhöht. Damit wird das Autofahren ab 2024 deutlich teurer werden.
Nun wird zugleich eine mögliche Abschaffung der Pendlerpauschale als steuerliche Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskutiert. Laut Verkehrs- und Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) könne man nicht auf der einen Seite das Steuersystem ökologisieren und andererseits umweltschädliches Verhalten fördern.
Gestaffelter Öko-Bonus und Absetzbetrag
Im Zuge dieser Debatte kontert die Arbeiterkammer nun erneut mit einer Forderung nach einem ein neuen Ökobonus und der Umwandlung in einen kilometerabhängigen Absetzbetrag. Die derzeitige Regelung begünstige als Freibetrag vor allem Besserverdiener, so die AK. Diese Forderung wurde nach dem Ende der Erhöhung der Pauschale bereits im Sommer vorgebracht. Damals sollte der Ökobonus etwa 200 Euro pro Person betragen.
Seit 01. Juli werden AutofahrerInnen nicht mehr finanziell entlastet. Von Mai 2022 bis Ende Juni 2023 gilt der erhöhte Betrag der Pendlerpauschale und des Pendlereuros. Er gilt als Entlastung aufgrund der gestiegenen Spritpreise während der Teuerungskrise. Das Ende dieser Maßnahme wurde mit ohnehin sinkenden Diesel- und Benzinpreisen begründet.
Die Höhe der Pendlerpauschale für das Jahr 2023 kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at errechnet werden.
Durch das Zurücksetzen der erhöhten Pendlerpauschale auf ihre ursprüngliche Höhe aus dem Jahr 2010, sinkt die steuerliche Entlastung für ArbeitnehmerInnen deutlich.
Bislang keine Reform geplant
Noch im Sommer ließ Klima- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit einem Vorschlag zur sozialen Staffelung der Pendlerpauschale aufhorchen. Man müsse den steuerlichen Freibetrag ökologischer gestalten. Statt dieser Reform solle sie laut Klimaministerin nun gänzlich entfallen.
Auch eine generelle Erhöhung des Kilometergeldes von bisher 0,42 Euro pro Kilometer für PKW wurde bereits mehrfach - auch von Opposition und Gewerkschaften - gefordert, jedoch seitens der Bundesregierung bislang abgelehnt. Befürworter kritisieren, dass das Kilometergeld zuletzt vor 15 Jahren erhöht wurde.
Wie es mit der Pendlerpauschale also zukünftig weitergehen wird, ist bislang noch ungewiss. Fix ist, dass für das Jahr 2024 vorerst die ursprünglichen Beträge der kleinen und großen Pauschale, sowie des Pendlereuro gelten werden.
Die Pendlerpauschale kann direkt monatlich bei der Lohnverrechnung über den Arbeitgeber oder je Kalenderjahr rückwirkend beim Lohnsteuerausgleich beansprucht werden.
Bis zu 2,25 Prozent Zinsen p.a. - ab 12 Monaten Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.
Mehr Informationen: Pendlerpauschale