Pendlerpauschale - Kein Anspruch mehr bei Home-Office oder Kurzarbeit

Die Sonderregelung für den Anspruch auf Pendlerpauschale in Home-Office und Kurzarbeit ist 2021 ausgelaufen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen können Arbeitnehmer die Home-Office-Pauschale beantragen.

07.02.2022, 10:45 Uhr von
KFZ-Kosten
Bildquelle: Finanz.at / KFZ-Kosten
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Die für 2021 eingeführte Sonderregelung für die Pendlerpauschale in Home-Office oder Kurzarbeit ist ausgelaufen. Damit können Arbeitnehmer diesen Freibetrag nicht mehr voll ausschöpfen, wenn sie von zuhause aus arbeiten oder in Kurzarbeit gemeldet waren. Diese Sonderregelung des ersten Halbjahres 2021 gilt nun nicht mehr.

Die Arbeiterkammer fordert eine Fortführung, das Finanzministerium lehnt jedoch mit Verweis auf andere Unterstützungsmaßnahmen ab. Dazu zähle man etwa die Home-Office-Pauschale, die ab 2022 erstmals beantragt werden kann. Damit können Arbeitnehmer bis zu 300 Euro pro Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) absetzen.

Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat

Die Pendlerpauschale gilt grundsätzlich nur dann, wenn zwischen der Arbeitsstätte und dem Wohnort eine gewisse Mindeststrecke zurückgelegt werden muss. Je Voraussetzungen - etwa der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - kann sich die Pauschale erhöhen.

Die Höhe der Pendlerpauschale kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Kleine Pendlerpauschale

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro 696,00 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 1.356,00 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro 2.016,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 € 372,00 €
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 € 1.476,00 €
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 € 2.568,00 €
bei mehr als 60 km 306,00 € 3.672,00 €

Home-Office-Pauschale bringt bis zu 300 Euro

Bis zu 300 Euro können Arbeitnehmer ab 2022 erstmals für ihre Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird pauschaliert beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht. Für Möbel können ebenfalls 300 Euro abgeschrieben werden.

Pro Arbeitstag, den man als Arbeitnehmer im Home-Office verbracht hat, werden pauschal 3 Euro als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung anerkannt. Maximal kann das für 100 Tage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Das ergibt also einen Höchstbetrag von 300 Euro pro Jahr. Alle Infos zur Home-Offce-Pauschale findet man hier auf Finanz.at.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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