Die für 2021 eingeführte Sonderregelung für die Pendlerpauschale in Home-Office oder Kurzarbeit ist ausgelaufen. Damit können Arbeitnehmer diesen Freibetrag nicht mehr voll ausschöpfen, wenn sie von zuhause aus arbeiten oder in Kurzarbeit gemeldet waren. Diese Sonderregelung des ersten Halbjahres 2021 gilt nun nicht mehr.
Die Arbeiterkammer fordert eine Fortführung, das Finanzministerium lehnt jedoch mit Verweis auf andere Unterstützungsmaßnahmen ab. Dazu zähle man etwa die Home-Office-Pauschale, die ab 2022 erstmals beantragt werden kann. Damit können Arbeitnehmer bis zu 300 Euro pro Jahr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) absetzen.
Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat
Die Pendlerpauschale gilt grundsätzlich nur dann, wenn zwischen der Arbeitsstätte und dem Wohnort eine gewisse Mindeststrecke zurückgelegt werden muss. Je Voraussetzungen - etwa der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel - kann sich die Pauschale erhöhen.
Die Höhe der Pendlerpauschale kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden.
Kleine Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag pro Monat | Jahresbetrag |
---|---|---|
bei mind. 20 km bis 40 km | 58,00 Euro | 696,00 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 Euro | 1.356,00 Euro |
bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | 2.016,00 Euro |
Große Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag pro Monat | Jahresbetrag |
---|---|---|
bei mind. 2 km bis 20 km | 31,00 € | 372,00 € |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 € | 1.476,00 € |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 € | 2.568,00 € |
bei mehr als 60 km | 306,00 € | 3.672,00 € |
Home-Office-Pauschale bringt bis zu 300 Euro
Bis zu 300 Euro können Arbeitnehmer ab 2022 erstmals für ihre Zeit im Home-Office steuerlich absetzen. Der Betrag wird pauschaliert beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht. Für Möbel können ebenfalls 300 Euro abgeschrieben werden.
Pro Arbeitstag, den man als Arbeitnehmer im Home-Office verbracht hat, werden pauschal 3 Euro als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung anerkannt. Maximal kann das für 100 Tage pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Das ergibt also einen Höchstbetrag von 300 Euro pro Jahr. Alle Infos zur Home-Offce-Pauschale findet man hier auf Finanz.at.
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Mehr Informationen: Pendlerpauschale