200-Euro-Ökobonus und neue Pendlerpauschale gefordert

Die Pendlerpauschale soll reformiert und so für ArbeitnehmerInnen gerechter und öklogischer ausgestaltet werden. Zudem soll ein 200-Euro-Ökobonus pro Jahr eingeführt und so die Nutzung ökologischer Alternativen für den Arbeitsweg honoriert werden. Das fordern jedenfalls die Arbeiterkammer und der ÖGB. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

03.05.2023, 10:19 Uhr von
Geld für Autofahrer
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Autofahrer

Die Pendlerpauschale soll reformiert werden. Das fordern jedenfalls die österreichische Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund. Nach dem Auslaufen der erhöhten Pauschale mit Ende Juni 2023 sei eine Neugestaltung notwendig, um es "einfacher, ökologischer und gerechter" zu gestalten. AK und ÖGB wollen daher die Umwandlung der Pendlerpauschale in einen "kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag".

Die Pendlerpauschale steht ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Vorausetzungen als steuerlicher Freibetrag für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at kann die Höhe der Pauschale inklusive des erhöhten Betrags bis Juni 2023 errechnet werden.

Ökobonus von 200 Euro pro Jahr

Die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund fordern zudem die Einführung eines 200-Euro-Ökobonus pro Jahr zusätzlich zur kleinen Pendlerpauschale. Diesen Bonus sollen jene ArbeitnehmerInnen erhalten, die für den Arbeitsweg nachweislich öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Dadurch würde man Anreize schaffen, um ökologische Alternativen für den Arbeitsweg tatsächlich zu nutzen. Als Nachweis dazu könnte etwa die Vorlage des Klimatickets dienen, erklärt man seitens AK und ÖGB.

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Erhöhte Pendlerpauschale gilt noch bis Juni

Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 steht ArbeitnehmerInnen eine erhöhte Pendlerpauschale zu, um die steigenden Energie- und Spritpreise zusätzlich abzufedern. Diese beinhaltet eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 50 Prozent und eine Vervierfachung des Pendlereuro. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist an die Anzahl der Tage pro Monat gekoppelt an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.

Erhöhte kleine Pendlerpauschale

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag (10+ Tage) Erhöhter Betrag (8-10 Tage) Erhöhter Betrag (4-7 Tage)
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro + 29,00 Euro + 19,33 Euro + 9,67 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro + 56,50 Euro + 37,67 Euro + 18,83 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro + 84,00 Euro + 56,00 Euro + 28,00 Euro

Erhöhte große Pendlerpauschale

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Festgeld

Bis zu 3,00 Prozent Zinsen p.a. - bei 3 Jahre Laufzeiten ab 10.000 Euro. Flexibles Tagesgeldkonto ebenfalls erhältlich.

Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

Entfernung Betrag pro Monat Erhöhter Betrag (10+ Tage) Erhöhter Betrag (8-10 Tage) Erhöhter Betrag (4-7 Tage)
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 Euro + 15,50 Euro + 10,33 Euro + 5,17 Euro
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro + 61,50 Euro + 41,00 Euro + 20,50 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro + 107,00 Euro + 71,33 Euro + 35,67 Euro
bei mehr als 60 km 306,00 Euro + 153,00 Euro + 102,00 Euro + 51,00 Euro

Pendlereuro

Der Pendlereuro beträgt bisher jährlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird dieser Betrag um 0,50 Euro monatlich erhöht.

Erwerbstätige, die keine oder zu wenig Steuern bezahlen, erhalten eine um 100 Euro erhöhte SV-Rückerstattung als Ausgleich (60 Euro für 2022 und 40 Euro für 2023).

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Mehr Informationen: Pendlerpauschale

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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