Die Pendlerpauschale soll reformiert werden. Das fordern jedenfalls die österreichische Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund. Nach dem Auslaufen der erhöhten Pauschale mit Ende Juni 2023 sei eine Neugestaltung notwendig, um es "einfacher, ökologischer und gerechter" zu gestalten. AK und ÖGB wollen daher die Umwandlung der Pendlerpauschale in einen "kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag".
Die Pendlerpauschale steht ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Vorausetzungen als steuerlicher Freibetrag für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at kann die Höhe der Pauschale inklusive des erhöhten Betrags bis Juni 2023 errechnet werden.
Ökobonus von 200 Euro pro Jahr
Die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund fordern zudem die Einführung eines 200-Euro-Ökobonus pro Jahr zusätzlich zur kleinen Pendlerpauschale. Diesen Bonus sollen jene ArbeitnehmerInnen erhalten, die für den Arbeitsweg nachweislich öffentliche Verkehrsmittel nutzen.
Dadurch würde man Anreize schaffen, um ökologische Alternativen für den Arbeitsweg tatsächlich zu nutzen. Als Nachweis dazu könnte etwa die Vorlage des Klimatickets dienen, erklärt man seitens AK und ÖGB.
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Erhöhte Pendlerpauschale gilt noch bis Juni
Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 steht ArbeitnehmerInnen eine erhöhte Pendlerpauschale zu, um die steigenden Energie- und Spritpreise zusätzlich abzufedern. Diese beinhaltet eine Erhöhung der Pendlerpauschale um 50 Prozent und eine Vervierfachung des Pendlereuro. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist an die Anzahl der Tage pro Monat gekoppelt an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.
Erhöhte kleine Pendlerpauschale
Entfernung | Betrag pro Monat | Erhöhter Betrag (10+ Tage) | Erhöhter Betrag (8-10 Tage) | Erhöhter Betrag (4-7 Tage) |
---|---|---|---|---|
bei mind. 20 km bis 40 km | 58,00 Euro | + 29,00 Euro | + 19,33 Euro | + 9,67 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 113,00 Euro | + 56,50 Euro | + 37,67 Euro | + 18,83 Euro |
bei mehr als 60 km | 168,00 Euro | + 84,00 Euro | + 56,00 Euro | + 28,00 Euro |
Erhöhte große Pendlerpauschale
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Die große Pendlerpauschale steht jedem Arbeitnehmer zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Entfernung | Betrag pro Monat | Erhöhter Betrag (10+ Tage) | Erhöhter Betrag (8-10 Tage) | Erhöhter Betrag (4-7 Tage) |
---|---|---|---|---|
bei mind. 2 km bis 20 km | 31,00 Euro | + 15,50 Euro | + 10,33 Euro | + 5,17 Euro |
bei mehr als 20 km bis 40 km | 123,00 Euro | + 61,50 Euro | + 41,00 Euro | + 20,50 Euro |
bei mehr als 40 km bis 60 km | 214,00 Euro | + 107,00 Euro | + 71,33 Euro | + 35,67 Euro |
bei mehr als 60 km | 306,00 Euro | + 153,00 Euro | + 102,00 Euro | + 51,00 Euro |
Pendlereuro
Der Pendlereuro beträgt bisher jährlich 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird dieser Betrag um 0,50 Euro monatlich erhöht.
Erwerbstätige, die keine oder zu wenig Steuern bezahlen, erhalten eine um 100 Euro erhöhte SV-Rückerstattung als Ausgleich (60 Euro für 2022 und 40 Euro für 2023).
Mehr Informationen: Pendlerpauschale