Wie vergangene Woche präsentiert wurde, konnte man sich seitens ORF und Bundesregierung endlich auf ein neues ORF-Gesetz und damit auch eine neue Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einigen: Statt der GIS-Gebühr, die 2022 durch den VfGH mit Ende 2023 aufgehoben wird, soll ab 2024 eine neue ORF-Haushaltsabgabe in Kraft treten.
Die neue Abgabe ist grundsätzlich von allen Haushalten zu entrichten und wird 15 Euro pro Monat betragen. Hinzukommen noch die Landesabgaben, entfallen werden hingegen die Mehrwertsteuer und Bundesabgaben. Damit sinkt der Betrag für alljene, die auch derzeit die Rundfunkgebühren bezahlt haben, fast 300.000 zusätzliche Haushalte, die bisher keine GIS bezahlt haben, sollen jedoch zur Kasse gebeten werden.
Befreiung von der neuen Haushaltsabgabe
Eine Befreiung von diesen Abgaben und Gebühren ist nur nach Antrag und hinreichender Begründung - also bei "körperlicher oder finanzieller Hilfsbedürftigkeit" - möglich. Das trifft etwa auch auf seh- oder hörbehinderte Menschen zu.
BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegebeihilfe oder der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, sowie Menschen in der Grundversorgung oder ZivildienerInnen können sich aufgrund ihres niedrigen Einkommens von der GIS-Gebühr bzw. zukünftig auch von der ORF-Haushaltsabgabe befreien lassen. Das trifft auch auf Pensionistinnen und Pensionisten zu.
Medienministerin Susanne Raab hat angekündigt, dass die Voraussetzungen zur Befreiung für den neuen ORF-Beitrag dieselben sein werden, die auch bisher für die GIS-Gebühr gelten.
Demnach hat eine weitere Personengruppe Anspruch darauf: alle Personen, die auch von der Rezeptgebühr befreit sind. Für diese gilt ebenfalls bereits derzeit eine Befreiung von Rundfunkgebühren, wie die Tageszeitung Heute berichtet. Demnach gelten folgende Einkommensgrenzen, die auch für die Befreiung der Rezeptgebühr angewendet werden, auch für die neue ORF-Haushaltsabgabe:
Einkommengrenzen
Alle alleinstehenden Personen mit einem Nettoeinkommen von maximal 1.110,26 Euro monatlich (Ausgleichszulagenrichtsatz) bzw. 1.276,80 Euro, sofern ein erhöhter Medikamentenbedarf besteht, können sich von der Haushaltsabgabe und Rezeptgebühr befreien lassen.
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Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften gilt ein maximaler Betrag von 1.751,56 Euro netto pro Monat bzw. 2.014,29 Euro bei erhöhtem Medikamentenbedarf. Die Erhöhung des Betrags pro mitversichertem Kind liegt bei 171,31 Euro monatlich.
Derzeit darf das Netto-Haushaltseinkommen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, um von der Gebühr als befreit zu gelten. Diese Richtwerte sollen auch bei der neuen ORF-Haushaltsabgabe ab 2024 angewendet werden, könnten jedoch aufgrund der Inflation noch angehoben werden.
Maximales Netto-Haushaltseinkommen nach Anzahl der Personen:
- Ein-Personen-Haushalt: 1.243,49 Euro
- Zwei-Personen-Haushalt: 1.961,75 Euro
- Zusatzbetrag pro weiterer Person: 191,87 Euro
Mit dem Befreiungsrechner kann errechnet werden, ob man die Gebühr bezahlen muss oder sich aufgrund des Einkommens davon befreien lassen kann.
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Niederösterreich streicht die Landesabgaben
Wie von Medienministerin Susanne Raab verkündet wurde, wird bei der neuen Haushaltsabgabe ab kommendem Jahr auf die Bundesabgaben und Mehrwertsteuer verzichtet. Damit werden lediglich der ORF-Beitrag und die Landesabgabe eingehoben werden. Letztere unterscheiden sich jedoch stark je Bundesland. So werden bisher etwa 4,70 Euro in Salzburg, 5,10 Euro in Kärnten oder 6,00 Euro im Burgenland eingehoben. Einzig Vorarlberg verzichtete bislang auf eine Landesabgabe im Rahmen der GIS.
Niederösterreich, wo derzeit eine Abgabe von 5,80 Euro eingehoben wird, hat angekündigt, diese ab kommendem Jahr zu streichen. Damit wird die ORF-Haushaltsabgabe deutlich sinken und jährlich fast 70 Euro Ersparnis für alle Niederösterreichinnen und Niederösterreicher bringen.
Auch in Wien, wo die Landesabgabe ebenfalls 5,80 Euro beträgt, wird nun eine generelle Befreiung gefordert. Ob weitere Bundesländer dem Weg von Niederösterreich folgen werden, ist bislang nicht bekannt. Die Entscheidung obliegt jedenfalls den Bundesländern selbst.
Mehr Informationen: Rundfunkgebühren (GIS)