Derzeit wird für viele ArbeitnehmerInnen in Österreich über die Gehälter und Löhne für das kommende Jahr 2024 verhandelt. Weitere Berufsgruppen stehen in den Startlöchern. Gemeinsam mit der Steuersenkung ab Januar würde eine deutliche Gehaltserhöhung um die Inflationshöhe spürbar mehr Geld im Börserl für alle ArbeitnehmerInnen bringen.
Die Gewerkschafter beharren auf der Forderung von 11,6 Prozent höheren Löhnen ab 2024 für die Metallindustrie, die traditionell die Herbstlohnrunde eröffnet. Damit liegt die Erhöhung über der aktuellen Inflation für 2023. Mit der berechneten Inflationsrate von 6,0 Prozent in September liegt die derzeitige Inflationsrate für das Jahr 2023 bei 8,7 Prozent. Die für die Verhandlungen maßgebliche Inflation von September des Vorjahres bis August 2023 liegt bei 9,6 Prozent.
Die ArbeitgebervertreterInnen bieten hingegen lediglich eine Erhöhung von 2,5 Prozent inklusive einer steuer- und abgabenfreien Einmalzahlung in Höhe von 1.050 Euro an. Zudem wird eine Öffnungsklausel ins Spiel gebracht, die auch Wirtschaftsforscher befürworten. Die ArbeitnehmervertreterInnen fassen dieses Angebot als Affront auf. Die Gewerkschaften Pro-Ge und GPA bleiben bei ihren Forderungen und wollen österreichweite Betriebsversammlungen einberufen.
Geringere Erhöhung durch "Öffnungsklausel"
So erklärt IHS-Chef Holger Bonin zuletzt am Sonntag in der ORF-Pressestunde, dass diese Öffnungsklausel in den aktuellen Lohnverhandlungen berücksichtigt werden solle. Damit soll es einzelnen Unternehmen ermöglicht werden, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation in Absprache mit den Sozialpartnern geringere Löhne an ArbeitnehmerInnen zu bezahlen.
Dabei würde man jedoch Daten und Zahlen offenlegen, die die wirtschaftliche Lage begründen würden. ArbeitgebervertreterInnen sind der Meinung, dass diese Ausweichmöglichkeit nur jene Unternehmen anwenden würden, denen es tatsächlich schlecht gehe. Die Gewerkschaften sind naturgemäß anderer Meinung und sehen darin vor alemm ein Schlupfloch für ArbeitgeberInnen.
Teuerungsprämie und Einmalzahlungen
Gleichzeitig wird seitens Regierung und ArbeitgebervertreterInnen auch immer wieder auf Einmalzahlungen, wie etwa der noch heuer möglichen Teuerungsprämie von 3.000 Euro abgaben- und steuerfrei für ArbeitnehmerInnen, hingewiesen. Das Problem dabei: Bei Lohnverhandlungen im kommenden Jahr würde mit Einmalzahlungen die Berechnungsgrundlage für eine neuerliche Erhöhung niedriger liegen.
Die Gewerkschaften lehnen das kategorisch ab. Es würde eine Einladung an alle Unternehmen darstellen, durch diese Öffnungsklausel geringere Erhöhungen an ihre MitarbeiterInnen zahlen zu müssen. Auch die Steuersenkung durch die Abschaffung der kalten Progression könne eine Gehaltserhöhung um die hohe Inflationsrate nicht ersetzen.
Weitere Verhandlungen starten demnächst
Auch die Kollektivvertragsverhandlungen der BeamtInnen sollen demnächst starten. In einem Schreiben an Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) wurde zuletzt seitens Gewerkschaft der Verhandlungsbeginn für eine "nachhaltige Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte und Zulagen, die eine dauerhafte Sicherung und Stärkung der Kaufkraft aller öffentlich Bediensteten gewährleistet" gefordert.
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